ALG II Anspruch - Exmatrikulation kein Student mehr - Mehrbedarf Kleidung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe zur Zeit ein sehr großes Problem. Ich lebe zur Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft und war bis zum 31.03.2020 noch Studentin, seitdem bin ich exmatrikuliert und habe die Exmatrikulationsbescheinigung auch unserem SB zukommen lassen, dieser möchte mir nun allerdings keine Leistung bewilligen, solange ich mein Zeugnis nicht nachweisen kann.

    Das Problem hierbei ist, dass wir nun von nicht mal 500 Euro im Monat leben müssen, bei einer Miete von 400 Euro. Wohngeld bekomme ich nicht, da ich laut denen Anspruch auf Hartz4 habe.

    Ich weiß nicht was ich da tun soll, ich bin ganz offiziell keine Studentin mehr. Zeugnis hin oder her, wenn ich das Studium abgebrochen hätte wäre es doch auch wurscht oder nicht? Dank der Corona-Krise mahlen die Mühlen aller Behörden auch noch 10x so langsam, weswegen ich nicht mal sicher weiß ob ich mein Zeugnis überhaupt diesen Monat noch bekomme.

    Ist das alles überhaupt rechtens? Ich habe keinen Anspruch auf Bafög, keins auf Wohngeld, keins auf Arbeitslosengeld I, weil alle mir sagen ich muss Arbeitslosengeld II beantragen. Dies kriege ich aber nicht, obwohl ich offiziell arbeitslos bin. Was soll ich da bitte tun?

    Vielen Dank euch allen im Voraus und ganz verzweifelte Grüße,

    Caydel

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich lebe zur Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft

    Erklärungsbedürftig! Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft?

    war bis zum 31.03.2020 noch Studentin, seitdem bin ich exmatrikuliert und habe die Exmatrikulationsbescheinigung

    Wann kam das letzte Bafög? Anspruch auf ALG II bestünde, je nach Situation Orientierungsphase ??,

    ab April. Hier fehlen zuviele Informationen.

    Gruß

  • Bedarfsgemeinschaft mit meinem Partner, der selbst seit August Arbeitslosenhilfe II bezieht. Wir beide sind über 30, ich hatte keinen Anspruch auf Bafög und habe mich über Studentenjobs und einem Studienkredit finanziert. Sowohl den Nebenjob als auch den Studienkredit sind für mich aufgrund der Exmatrikulation kein Thema mehr, da ich auf den Kredit keinen Anspruch mehr habe und einen Studentenjob ebenso nicht mehr ausführen kann/darf.

    Die letzte Zahlung des Nebenjobs kam im Januar, die letzte Zahlung der Kreditsumme am 29.02.2020.

  • Hallo!

    Seit 2016 endet ein Studium mit Ablauf des Monats, in dem die Abschlussprüfung erfolgreich

    bestanden wurde. Das ist i.d.R. der Fall, wenn das Gesamtergebnis bekanntgegeben oder ein

    Zeugnis erstellt wurde, spätestens jedoch zwei Monate nach Ablegen der letzten Prüfung.

    Wann war die letzte Prüfung?

    letzte Zahlung der Kreditsumme am 29.02.2020.

    Wie hoch war die Summe?

    die Exmatrikulationsbescheinigung auch unserem SB zukommen lassen, dieser möchte mir nun allerdings keine Leistung bewilligen, solange ich mein Zeugnis nicht nachweisen kann.

    Falls du irgendeine Bescheinigung, oder sonst irgendwas von deiner Uni bekommen kannst

    wann eventuell mit dem Zeugnis zu rechnen wäre, könntest du das dem Jobcenter zu senden. Eine

    Bescheinigung vom Bafögamt, keinerlei Bafög mehr zu erhalten wäre auch eine Lösung.

    Ansonsten hier Informationen lesen:

    Coronavirus - Entschädigungszahlungen - Aufwendungsersatz - möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz und rechtliche Änderungen

    Gruß

  • Das Schreiben des Bafög-Amtes liegt schon vor. Die Höhe der letzten Auszahlung des Kredits lag bei 500 Euro.

    Die letzte Prüfung war auch keine Prüfung, sondern ein Bericht für ein Praktikum, welches kein festes Datum besitzt. Wie alle Praktika bei uns konnten wir uns im 1ten Semester dafür anmelden und uns eigenständig um eine Arbeitsgruppe bemühen, wann und wo wir sie absolvieren können. Dieses Datum wird aber nicht festgehalten, sondern lediglich das Datum der Anmeldung.

  • Hallo ihr Lieben,

    ich versuche mich mal knapp zu halten. Bin seit Ende März mit dem Studium fertig und erhalte nun (doch) Arbeitslosengeld II. Da ich sehr gerne, so schnell wie möglich wieder auf eigene Beinen stehen möchte, habe ich mir schon einige Stellen rausgesucht, die einzigen Probleme die ich nun habe sind: Bewerbungsfotos und Buisness-Kleidung.

    In meiner Branche ist es (leider) üblich mit einem gut sitzenden Hosenanzug aufzutauchen. Ebenso wird viel wert auf gute Fotos gelegt. Beides kostet leider viel Geld, Geld was ich nicht habe.

    Selbst wenn ich die günstigsten Hosenanzüge, Blusen, Schuhen und Fotografen raussuche komme ich auf 200-250 Euro.

    Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist eine Unterstützung zu beantragen, die diese Kosten decken kann oder bin ich nun in einer Spirale gefangen? Aufgrund eines Eigenanteils an Medikamenten die ich nehmen muss, ist es für mich auch absolut nicht möglich mehr als 20 Euro im Monat zu sparen und ich will ja so schnell es geht Arbeiten. Leider habe ich auch nichts und niemanden, der mir da unter die Arme greifen könnte...

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten!

  • Hallo,

    bitte Frage deinen Arbeitsvermittler, ob er hierfür Gelder bewilligen kann.

    Bei dem Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung könntest du maximal ein Darlehen beantragen.

  • Lebenspraktische Ansage:

    Viele - nicht alle - Banken geben bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses und solider Schufa problemlos einen Microkredit über ein paar tausend Euro.

    Selbst wenn das Jobcenter Dir einen Satz günstiger Businesskleidung und einen Fototermin spendiert, reden wir von einem Geldbetrag von 300-400 Euro würde ich mal schätzen.

    Das ist kein Betrag, der Dir wirklich auffallen wird, sobald Du eingestellt bist.

    Es kann also eine Überlegung wert sein, Dir ein bis zwei Sätze hochwertige Businesskleidung (die Du mit Einstellung ja ohnehin anschaffen müsstest) gebraucht oder neu per Kredit zu kaufen und beim Fototermin auch nicht zu sehr zu sparen.

    Viele Jobcenter betreiben gerade aktiv keine Arbeitsvermittlung für den allgemeinen Markt oder haben Personal in andere Bereiche abgezogen. Es ist also nicht auszuschließen, dass ein Antrag für Bewerbungsbemühungen eine Weile dauert. Die entstehende Verzögerung ist es ggf. nicht wert. Letzteres musst Du aber für Dich einschätzen und entscheiden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!