Von Januar 2018 bis November 2019 erhielt ich einen Zuschlag von 5% des monatlichen Gasabschlags, also 1,35 bzw. 1,40 €.
Ich habe einen individuellen Warmwasserboiler im Bad, also dezentrale Warmwassererstellung. Ich zahle 11x jährlich 17 € Strom und 27 € Gas.
Steht mir aufgrund der niedrigen Beträge etwa kein Mehrbedarfszuschlag zu? Seit wann gibt es diesen? Ist es richtig, ihn jetzt mit der Bitte um Nachzahlung zu beantragen?
In den Bescheiden steht folgendes:
Auf dem Änderungsbescheid vom 12.01.2018 steht unter „Bemerkungen“: „Weiterhin erhalten Sie ab Januar 2018 einen Pauschalbetrag von 5 % der Heizkosten (=1,35 €) für die Kosten der Warmwasserverteilung.“ Der aktuelle Bescheid (Datum: 12.06.2019) geht noch bis zum 30.06.2020. In diesem steht auf Seite 2 folgender Abschnitt:
„Da Sie über keine Zentralheizung verfügen, […] berücksichtigen wir 5 % Ihres monatlichen Heizkostenabschlages als Zuschuß für die Kosten der Unterkunft und Heizung für den Betriebsstrom der Heizungsanlage in der Bedarfsberechnung.“ Das waren zuletzt 1,40 € monatlich. Nach Einreichen der Jahresverbrauchsrechnung am 2.1. habe ich keinen Änderungsbescheid erhalten, bekomme aber die 27 € für Gas bezahlt.