ALG II - Autoversicherung auf Namen des Leistungsbeziehers und Fragen

  • Hallo ihr Lieben :)

    Es geht um Folgendes:

    Meine Mutter (59) hat sich ein Auto gekauft (ihr Name steht im Kaufvertrag und wird auch im Fahrzeugbrief stehen).

    Sie hat nie eine KFZ-Versicherung abgeschlossen; diese lief immer auf den Namen meines Vaters (Ihr Ehemann). Die beiden sind nun geschieden.

    Da sie eben nie eine Versicherung auf ihren Namen hatte, würde sie jetzt recht viel Geld für die Versicherung zahlen. Ich selbst habe momentan kein Auto, hatte aber bis vor einem Jahr immer eins und werde dementsprechend besser eingestuft. Wenn ich den Wagen meiner Mutter also auf meinen Namen versichere, wären die Kosten immens niedriger.

    Kurzum: Kann ich den Wagen meiner Mutter auf meinen Namen versichern? Muss ich dem Amt Bescheid geben? Ich besitze ja kein Auto und die Kosten der Versicherung übernimmt meine Mutter (Zahlungen gehen im Lastschriftverfahren von ihrem Konto ab).

    Danke und liebe Grüße

    Jenny

  • Hallo,

    meiner Meinung nach muss man das Jobcenter nicht darüber informieren. Warum auch? Es würde zu weiteren Fragen kommen, die mit der reinen Leistungsberechnung absolut nichts zu tun haben.

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