Hallo,
ich habe am 30.03.2020 einen Antrag auf ALG II via Email gestellt und wurde 2 Tage später vom Jobcenter angerufen.
Die Sachbearbeiterin hat mich am Telefon bezüglich meines Lebenslaufs befragt. Anschließend teilte sie mir mit, dass sie mir in Kürze eine Eingliederungsvereinbarung postalisch zukommen lassen wird. Ich solle es doch umgehend unterzeichnen und zurücksenden.
Ich habe das besagte EGV-Schreiben heute erhalten und steige da nicht wirklich durch. Zumal mein ALG II Antrag ja noch nicht einmal bewilligt worden ist, da scheinbar noch einige Angaben fehlen (KDU-Antrag etc.).
Was meint Ihr? Ist die beigefügte EGV rechtswidrig?
Wie sollte ich nun vorgehen, da ja schließlich auch keine Frist wegen Rückmeldung gesetzt wurde.
Vielen Dank im Voraus & bleibt gesund,
Gruß Tim
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