Hallo,
unser Sohn 26 J. hat zum 31. März sein Studium abgeschlossen, noch keine Arbeit bzw. will sich neu orientieren und sucht eine Lehrstelle.
Er hat ein kleines Zimmer in unserem Haushalt. Wir haben uns geeinigt, dass er entweder seinen Lebensunterhalt selbst tätigt, für den er während des Studiums mtl. 220 € erhalten hat, oder aber Miete zahlt. Da er kein Einkommen hat, seine Großeltern ihm aber monatlich einen Betrag von 100 € überweisen, die er seit ca. 2 Jahren angespart hat, wird er dies aus diesen Ersparnissen an uns bezahlen.
Vom Abeitsamt hat er die Anlagen HG, EK, VM, KDU erhalten. Uns erschlagen die Fragen und Anforderungen.
Frage:
Ist er nun Mitglied einer Bedarfgemeinschaft oder einer Haushaltsgemeinschaft.
Was ist, wenn bis zum gesetzten Termin (9.4.2020) noch Unterlagen fehlen?
Helge
Ich hab mich wahrscheinlich nicht ganz klar ausgedrückt: Während des Studiums unseres Sohnes, haben wir ihm die Miete am Studienort zuzüglich 220,00 € für den Lebensunterhalt bezahlt.
Ab 1. April erhält er keine Unterstützung mehr von uns. Da wir uns die Finanzierung seines Lebens nicht mehr leisten können und auch nicht wollen, steht nun zur Frage, ob er kostenlos bei uns wohnen kann, und seine Ausgaben selbst bezahlt, zumal er so und so für sich selbst kocht, oder aber er zahlt einen Anteil an der MIete (Untermietvertrag?) und wir zahlen ihm die Kost. Uns persönlich wäre die 1. Variante mit der kostenlosen Unterkunft lieber, wir sind nur im Zweifel, ob es auch günstiger in der Handhabung mit AG und Finanzamt ist.
Die anderen Fragen stehen ja oben.
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