ALG II Antrag - Haushalts- oder Wohungsgemeinschaft und weitere Fragen

  • Guten Tag liebe Forum User.

    Ich stelle mich vor:

    Männlich; 30 J. alt; deutscher Staatsbüger; arbeitslos (seit 6-7 Monaten); bei den Eltern (Deutsche Staatsbürger) wohnend seit 2015/16 (Beide eine BG und erhalten Hartz4);

    Ich war im Zeitraum bis 07.2019 Gewerbetreibend (Gewerbeabmeldung 01.08.2019) mit einer freiweilligen gesetzlichen Versicherung.

    Habe im Sommer eine Schulung/Weiterbildung (Absolut Privat bezahlt) erfolgreich absolviert und bin seit dem IT-Administrator.

    Ab dem 01.09 kann nachgewiesen werden, das meine Freundin (wir leben nicht zusammen) mir die Beiträge zur Krankenkasse

    von Ihrem Geld (Vollzeit im Beruf) bezahlt hat. In dieser Zeitspanne wurde ich auch ausschliesslich von Ihr mitfinanziert und unterstützt.

    Ein paar private Probleme gepaart mit einem falschen Umgang im Freundeskreis führten dazu dass die Arbeitsfindung darunter lit.

    Heute bin ich auf dem Weg des Besserung und befinde mich fleissig in einer Bewerbungsphase und es wäre fast was geworden aber die aktuelle

    "Pandemie"-Situation hat mir einen Strich durch die Rechnung gemacht in einer Außdendienststelle als Techniker. (Vorerst)

    Daraufhin habe ich ende März einen Antrag (HA) auf Hartz 4 zum 01.03 ausgefüllt:

    Im April habe ich eine Email erhalten, in der ich um eine telefonische Rücksprache gebeten worden bin weil ich auch keine Nummer angegeben hatte.

    Tag gleich habe ich die Sachbearbeiterin angerufen und wir Sprachen über die Situation und sie teilte mir mit, dass es sich bei mir/uns um eine

    Haushaltsgemeinschaft handelt. Ich habe Ihr nicht von vorherein wiedersprochen aber ich wollte wissen inwiefern das im Zusammenhang steht mit

    meiner eigenen Bedarfsgemeinschaft (mir ist bekannt Kind ü. 25J etc.). Sie sagte das wir aus einem "Top" wirtschaften oder vllt "in einem Topf"

    aber das habe ich verneint. Weil das so überhaupt nicht zutrifft.

    Das brachte mich dazu, dass Ich recharchiert habe und auf einige Äußerungen gestossen bin hier im Netz und Forum.

    In der Email bat sie mich um diese Informationen:

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    anbei erhalten Sie die Aufforderung zur Mitwirkung.

    Bitte die Formulare nochmals

    HA

    Anlage KDU (Miete)

    Anlagen EK (Einkommen) => 1 für Sie 2 für Eltern

    Anlagen VM (Vermögen) => 1 für Sie 2 für Eltern

    Anlagen HG 2 (Eltern)

    UH1 (Unterhalt)

    Mit freundlichen Grüßen

    meine Frage ist: Wie gehe ich weiter vor

    mein Ziel ist: das ich meinen Eltern, denen ich schon bis zum heutigen Tage mehr probleme als Nötig bescherrt habe, nicht um Ihre Finanzielle Sicherheit bringe ...

    meine Freundin hatte dieses Gespräch bin der SB vom JC auch mitbekommen und sagte mir, dass das alles schon seine Richtigkeit besitzt nur hätte ich gerne da Gewissheit.

    ich danke euch im Vorraus!

    lG

    VaLii :thumbup:

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Sind auszufüllen und einzureichen, da die Eltern ebenfalls Leistungen beziehen! Gehört zu deinen Mitwirkungpflichten.

    Ratgeber Arbeitslosengeld II - Der Paritaetische.de

    Merkblatt ALG II - Bundesagentur für Arbeit

    Folien für das SGB II - Grundlagenseminar Stand 29.März 2020 von Harald Thomé Referent für Arbeitslosen-und Sozialrecht

    Da Informationsdefizit, bitte dringend lesen!

    Gruß

  • Danke Grace, für die mehr als zügige Antwort.


    Das soll um Gottes Willen nicht hochnäsig klingen oder nur den Anschein erwecken aber mit anderen Worten: wir sind eine Haushaltsgemeinschaft?


    ich werde auf jeden Fall besagtes oben richtig und vollständig ausfüllen - wie es die Mitwirkungspficht vorsieht.

    und danke für das Willkommen,
    ich fühle mich wirklich wohl und willkommen


    lieben Gruß

  • Deine Eltern sind nach deiner Aussage selbst im ALG 2 Bezug. Sie können dich also gar nicht unterstützen. Von daher ist es doch egal. Die Vermutung der Unterstützung wegen Haushaltsgemeinschaft greift doch nur, wenn die Verwandten im Haushalt auch in der Lage sind, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Vielleicht solltest du deine SB einfach darauf aufmerksam machen, dass deine Eltern selbst unter BG xxxxxx Leistungen beziehen und gar kein Geld haben, dich zu unterstützen.

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