Hallo zusammen
Ich befürchte, dass meine Fragen etwas länger werden.
Falls diese bereits ähnlich gestellt wurden, tut es mir leid. Ich habe bereits das Forum und auch Google durchsucht und habe nicht so wirklich eine konkrete Antwort auf meine Fragen erhalten.
Kurze Vorinformationen:
- W, 27 Jahre alt
- wohnhaft bei meinen Eltern (Grund ist irrelevant)
- Finanzielle Situation: Vater arbeitstätig, Mutter Hausfrau, Schwester (26) arbeitstätig, Bruder (20) Ausbildung
- Keine sonstigen Geldbezüge außer Kindergeld wegen meines Bruders
Am 31.03.2020 endete meine Probezeit mit einer Kündigung. Seither bin ich freigestellt und mein Arbeitsverhältnis endet offiziell zum 14.02.2020 (Kündigungsfrist 2 Wochen). ALG I steht mir demnach nicht zu.
Beim Jobcenter habe ich mich sofort arbeitslos gemeldet, alles verlief korrekt und heute erhielt ich meine Unterlagen.
Im letzten Jahr habe ich nach Vollendung meines Studiums für einen kurzen Zeitraum ALG II bezogen. Wie auch jetzt, war die Anlage EK dabei. Da letztes Jahr alles Neuland für mich war, wusste ich nicht, dass eine Bedarfsgemeinschaft auch nur aus einer Person besteht und habe die Anlage EK mit den Daten meines Vaters ausgefüllt.
Der Sachbearbeiter teilte mir damals mit, dass ich Ü25 bin und somit die Daten meines Vaters irrelevant sind.
Nun ist dem Vereinfachten Antrag die EK Anlage beigefügt. Mir erschließt sich der Sinn dieser Anlage nicht (Punkt 2 Einkommen (19) „Folgendes Einkommen wird erzielt“). Ich erhalte noch für den halben Monat Gehalt und danach entfällt es logischerweise. Muss ich mein bisheriges Einkommen eintragen? Oder lasse ich diese Anlage leer und füge mit Unterschrift hinzu? Außer mein Gehalt habe ich kein Geld erhalten.
Kurz zum Antrag:
- Punkt 5 (15) „Ich habe eine Behinderung“: Die liegt bei mir vor, schränkt mich in meiner Arbeit allerdings nicht ein. Ich habe einen GdB von 70. Jedoch beziehe ich keine Leistungen zur Teilhabe in irgendeiner Art und Weise. Soll ich das Feld ankreuzen oder nicht?
- Punkt 6 (18) Einkommen „ich und/oder ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat Einkommen": Ja, es beziehen alle bis auf meine Mutter Einkommen. Hier kommt wieder die Anlage EK zur Sprache. Kreuze ich an oder lasse ich es offen?
Ich hoffe, dass all meine Fragen nicht allzu verwirrend sind, aber ich möchte es gerne korrekt machen, um mich dann wieder der Arbeitssuche zu widmen und nicht ständig mit dem Amt in Kontakt zu stehen, da Unterlagen falsch oder unvollständig sind.
Vielen Dank im Voraus und ich wünsche einen schönen sonnigen Dienstag.
Nory