Hallo liebe Community, sicherlich war meine Frage schonmal Thema hier. Ich habe am 1.Dezember 2019 als Selbständiger ALG2 bewilligt bekommen, weil bei mir die Aufträge total weggebrochen waren. Der Zustand hat sich auch bis in den Februar so gehalten, aber dann habe ich glücklicherweise im März 3 Aufträge gleichzeitig an Land ziehen können. Von diesen ist mir das erste Geld im März zugeflossen, und dann noch welches im April. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.Mai.
Ich habe also vor ein paar Tagen - zuerst glücklich und erleichtert - einen Verzicht auf weitere Leistungen schriftlich erklärt, nachdem ich das erste Honorar auf dem Konto hatte, da ich sparsam selbst ohne weitere Aufträge ein halbes Jahr von diesen drei Aufträgen allein leben könnte dank günstiger Miete etc.
Ich habe daraufhin - das wissen sicher alle außer mir - einen Brief vom JC bekommen in dem mir erklärt wird, dass der Bewilligungszeitraum dennoch weiterläuft und auch trotz Einstellung weiterer Zahlungen durch das JC nicht einfach "gestoppt" wird, sondern - wenn ich es auch durchs Lesen ähnlicher Beiträge hier richtig verstanden habe - alle vergangenen (und womöglich sogar noch zukünftigen) Einkünfte nachträglich gegen die erhaltenen ALG2 Leistungen aufgerechnet werden. Kurzum gesagt bin ich extrem verwirrt und existentiell verunsichert, da ich es nun so verstehe, als ob das JC jegliche Einkünften innerhalb dieses 6-monatigen Bewilligungszeitraums im Nachhinein "verrechnet" und quasi dann auf Nachzahlungen besteht.
Nun meine Frage:
Ich habe im Dezember, Januar und Februar nichts verdient, dafür aber Honorar erhalten im März und nun bald auch im April. Ende März habe ich den Verzicht schriftlich erklärt, allerdings sind scheinbar aufgrund der Langsamkeit beim JC/der Post noch für April Leistungen an mich ausgezahlt worden. Das JC hat mir aber meinen Verzicht für den Monat Mai bestätigt, der Bewilligungszeitraum läuft allerdings dennoch erst am 31.Mai aus.
Muss ich nun also wirklich von Geld, was mir im März oder April (oder gar Mai) zufließt, die vollständigen Bezüge für die Monate Dezember, Januar und Februar (minus €100,- Selbstbehalt und diesen Kleinkram aus der EKS) in Gänze zurückzahlen? :-o Das leuchtet mir lediglich aus Sicht eines Kreditinstituts ein, aber nicht im Sinne einer "Grundsicherung". Denn so war diese in den vergangenen Monaten ohne Einkünfte ja dann nichts als ein Kredit, wenn ich alles im Nachhinein zurückzahlen muss (minus diese paar absetzbaren EKS-Posten halt). Dann müsste ich ja quasi selbst auf 5 Monate rückwirkend 5x €850,- zurückzahlen, wenn ich im allerletzten Monat glücklicherweise einen Auftrag für, sagen wir, €4000,- an Land ziehe? Aber damit wäre dann dieses Geld ja komplett weg - was bei mir momentan genauso der Fall sein wird, wenn ich alle 5 Monate nachzahlen muss.
Und dann müsste ich ja weiterhin ALG2 beziehen, da ich ja dann von diesen €4000,- Honorar nun gar nichts mehr hätte, von denen ich ein paar Monate ohne ALG2 Bezug bestreiten könnte.
Ich wäre wirklich mega dankbar, wenn mir das jemand nochmal bestätigen könnte / etwas Licht in das Dunkel bringen könnte. Ist ALG2 in Teilselbständigkeit tatsächlich nur eine Art "Kredit"?
Bleibt gesund!