Erstantrag ALGII - Studium Ende - Haushaltsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo,

    leider bin auch ich von der momentanen Krise betroffen. Letztes Jahr habe ich mein Studium beendet. Zuvor wohnte ich schon wieder mehrere Jahre im Elternhaus. Unterstützung erhielt ich seitdem wenn überhaupt nur unregelmäßig, da ich selber für meine Kosten aufkommen wollte. Die Mittel dafür stammten aus meiner damaligen Berufstätigkeit. Diese sind nun mittlerweile erschöpft.

    Aufgrund von Corona habe ich leider noch keinen neuen Job finden können. Zudem muss ich nun mit Ablauf des Semesters aus der studentischen Krankenversicherung raus. Das Jobcenter verlangt nun die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Nun bekam ich zuletzt von meinen Eltern Geld überwiesen, um notwendige Zahlungen (neue Brille + Krankenversicherungsbeiträge) leisten zu können. Diese waren im Verwendungszweck als "Unterstützung" deklariert und waren eine Notlösung, damit mein Konto gedeckt ist. Also mein Vermögen liegt insgesamt weit unter dem möglichen Freibetrag.

    Meine Vermutung ist nun, dass aufgrund der Zahlungen meiner Eltern, in Verbindung mit dem genannten Verwendungszweck vermutet wird, dass eine Hausgemeinschaft besteht (Bedarfsgemeinschaft scheidet aus, da ich älter als 25 bin). Allerdings fanden diese Zahlungen nicht regelmäßig statt und dienten nur dem Zweck, die nötigsten Ausgaben zu finanzieren. Nachdem ich in den Foren schon einiges gelesen habe bzgl. der Hausgemeinschaftsvermutung, stelle ich mir nun die Frage, ob dies Probleme für die Bewilligung bereiten wird.

    Normalerweise zählen die Kontostände ja als Vermögen und nicht als Einkommen. Trotzdem legt der Verwendungszweck ja die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft nahe. Kann man bei einem Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und macht das Sinn? Meine Eltern wollen verständlicherweise nicht mehr mit finanziellen Hilfen für mich aufkommen. Zudem fragt das Amt, wie ich bisher meinen Lebensunterhalt sichergestellt habe. Was sagt man hier am besten, ohne dass es einem negativ ausgelegt wird?

    Bin echt für jede Hilfe dankbar.

    VG

    Charly

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Letztes Jahr habe ich mein Studium beendet.

    Wann erfolgt die Exmatrikulierung bei der Uni?

    Liegt eine Exmatrikulierungs-Bescheinigung der Uni vor?

    (Die wird beim ALG II Antrag benötigt, sonst keine Leistung.)

    Nach Abschluß des Studiums gibt es eine sogenannte Orientierungsphase bis zu sechs Monate

    und bei der weiterhin die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein könnten, sofern du dich ernsthaft um

    eine Arbeit bemühst. Hier fehlen Angaben von dir!!!

    Orientierungsphase

    Meine Vermutung ist nun, dass aufgrund der Zahlungen meiner Eltern, in Verbindung mit dem genannten Verwendungszweck vermutet wird, dass eine Hausgemeinschaft

    Ja, deine Vermutung ist richtig, Haushaltsgemeinschaft, siehe oben!

    Kann man bei einem Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und macht das Sinn?

    Widersprechen kannst du gegen Alles, nur ob du damit aufgrund deiner Situation

    durchkommst, andere Sache.

    Zudem fragt das Amt, wie ich bisher meinen Lebensunterhalt sichergestellt habe.

    Die Auskunft ist wahrheitsgemäß zu erteilen, denn die Fragen sind berechtigt.

    Was sagt man hier am besten, ohne dass es einem negativ ausgelegt wird?

    Man macht wahrheitsgemäße Angaben, denn falsche Angaben können böse Folgen haben.

    Ich denke, du benötigst zunächst Informationen:

    Ratgeber Arbeitslosengeld II - Der Paritaetische.de

    Merkblatt ALG II - Bundesagentur für Arbeit

    Folien für das SGB II - Grundlagenseminar Stand 29.März 2020 von Harald Thomé Referent für Arbeitslosen-und Sozialrecht

    Ich würde dich bitten Alles sorgfältig zu lesen und meine Fragen zu beantworten.

    Gruß

  • Hallo!


    Willkommen im Forum!

    Hi, danke. :)


    Wann erfolgt die Exmatrikulierung bei der Uni?

    Die Abschlussarbeit hatte ich bereits Ende letzten Jahres abgelegt. Immatrikuliert bzw. studentisch versichert war ich noch bis Ende letzten Monats.

    Nach Abschluß des Studiums gibt es eine sogenannte Orientierungsphase bis zu sechs Monate

    und bei der weiterhin die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein könnten, sofern du dich ernsthaft um

    eine Arbeit bemühst. Hier fehlen Angaben von dir!!!

    Um genau zu sein, handelt es sich um eine Zweitausbildung (Erstausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen). Meine Eltern dürften doch dann nicht mehr unterhaltspflichtig sein oder sehe ich das falsch?

    Man macht wahrheitsgemäße Angaben, denn falsche Angaben können böse Folgen haben.

    Ich befürchte nur, dass man mir mit meinen Aussagen einen Strick dreht. Da wäre ich glaube ich nicht der Einzige, bei dem was man im Netz so liest.

  • Hallo!

    Ich befürchte nur, dass man mir mit meinen Aussagen einen Strick dreht. Da wäre ich glaube ich nicht der Einzige, bei dem was man im Netz so liest.

    Wenn du die von mir eingestellten Informationen sorgfältig liest, die Anträge wahrheitsgemäß

    ausfüllst, muss man die Reaktion des Jobcenters abwarten. Benötigst du Informationen zur

    Antragstellung?

    Gruß

  • Hi Grace,

    Ich würde dich bitten Alles sorgfältig zu lesen und meine Fragen zu beantworten.

    Danke, für die Links. :)


    Benötigst du Informationen zur

    Antragstellung?

    Danke dir. Den Antrag hatte ich bereits ausgefüllt und abgeschickt. Ich denke mit deinen Infos aus den Links komme ich erst mal klar :)

    Nochmals, vielen Dank für deine Mühe :)

  • Hallo,

    glücklicherweise habe ich vor kurzem einen Job bekommen und nicht mehr auf ALG2 angewiesen. Das Arbeitsverhältnis startet Anfang August. Gehalt kommt im Folgemonat. Nun habe ich gelesen, dass das Jobcenter den Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und den Kontoauszug mit dem Gehalt bei einer Arbeitsaufnahme sehen möchte. Damit habe ich ein Problem (bitte nicht kritisieren oder in Frage stellen).

    Für den Monat Juli und August hätte ich keine Probleme meine Kontoauszüge vorzuzeigen, da keine Gehaltseingänge erfolgen. Für den Monat September möchte ich keinen Kontoauszug vorzeigen, da ich in diesem Monat das erste Gehalt bekomme. Für den Monat September möchte ich daher eine Verzichtserklärung abgeben oder sofern die ALG2-Zahlung für den Monat September bereits erfolgt ist, diese an das Jobcenter zurücküberweisen, um keine Angaben über mein zukünftiges Gehalt offenlegen zu müssen. Ist das so machbar? Reicht es in diesem Fall aus, dass ich im Arbeitsvertrag das Einkommen schwärze, sodass nur der Arbeitsbeginn ersichtlich ist?

    Muss ich das Jobcenter sofort informieren, wenn ich den Vertrag unterschreibe oder erst wenn ich die Arbeit antrete?

    Wie lässt sich sonst vermeiden, dass ich Angaben über mein zukünftiges Gehalt muss?

    Gruß

    Charly

  • Hallo,

    ob das Jobcenter da mitspielt, kann ich nicht beantworten und hängt zum Teil auch vom Sachbearbeiter ab.


    Wichtig ist, dass du Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellst, denn deine Leistungen würden spätestens ab September eingestellt werden und ggf. nachberechnet werden. Um aber eine genaue Berechnung vorzunehmen, benötigt man einen Gehaltsnachweis, sowie den Kontoauszug. Sollte man diese auf mehrfacher Aufforderung nicht einreichen, werden entweder die gesamten Leistungen zurückgefordert und/oder auch der Arbeitgeber angeschrieben. Deswegen wie schon im Einleitungssatz geschrieben, keine Ahnung ob der Sachbearbeiter hier mitmacht.

  • Hm. Danke für die Antwort.

    Mich würde mal interessieren, warum die unbedingt Angaben über mein Gehalt brauchen. Ich würde es verstehen, wenn Sie es zur Verrechnung bräuchten, wenn sowohl der Zufluss des ALG2 und des Gehalts in den gleichen Monat fallen. Aber das wäre ja hier nicht der Fall. Demnach müsste doch eine Angabe über den Beginn des Arbeitsverhältnisses ausreichend sein.

    Zudem wäre ich ja bereit die Monate in dem keine Gehaltszahlung erfolgt anhand von Kontoauszügen nachzuweisen. Sobald ich in einem Monat Gehalt bekomme, können sie ja die Zahlungen ab diesem Monat direkt einstellen. Des Weiteren würde mich mal interessieren, wie weit der Datenschutz innerhalb der Behörde geht. Kann dort jeder Mitarbeiter meine Daten einsehen oder gibt es dort unterschiedliche Hierarchien mit unterschiedlichen Berechtigungen?

    Gruß

    Charly

  • Hallo!

    Eine allgemein, grundsätzliche Feststellung! ALG II ist eine Sozialleistung,

    die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird und diese ist nachzuweisen. Wenn

    das Jobcenter jetzt Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge anfordert, ist

    dieser Aufforderung nachzukommen. Das gehört zu den Mitwirkungspflichten.

    Des Weiteren würde mich mal interessieren, wie weit der Datenschutz innerhalb der Behörde geht.

    Datenschutz? Den gibt es nur beschränkt bei ALG II, denn die Behörde hat umfangreiche Ermächtigungen. Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung (§§ 50 - 52a)

    Mein Rat, reiche die geforderten Unterlagen ein, sonst gibt es Ärger. Siehe auch:

    ob das Jobcenter da mitspielt, kann ich nicht beantworten und hängt zum Teil auch vom Sachbearbeiter ab.

    Wichtig ist, dass du Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellst, denn deine Leistungen würden spätestens ab September eingestellt werden und ggf. nachberechnet werden. Um aber eine genaue Berechnung vorzunehmen, benötigt man einen Gehaltsnachweis, sowie den Kontoauszug. Sollte man diese auf mehrfacher Aufforderung nicht einreichen, werden entweder die gesamten Leistungen zurückgefordert und/oder auch der Arbeitgeber angeschrieben. Deswegen wie schon im Einleitungssatz geschrieben, keine Ahnung ob der Sachbearbeiter hier mitmacht.

    Gruß

  • Eine allgemein, grundsätzliche Feststellung! ALG II ist eine Sozialleistung,

    die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird und diese ist nachzuweisen.

    Hallo Grace. Danke für deine Antwort.

    Eben. Bedürftig bin ich doch solange ich kein Gehalt bekomme. Und diesen Zeitraum der Bedürftigkeit wäre ich bereit mit Kontoauszügen nachzuweisen, um zu zeigen, dass Leistungen rechtens sind. Aber warum soll ich einen Zeitraum nachweisen, in dem ich nicht mehr bedürftig bin und keine Gelder mehr erhalte?!

    Und wozu brauchen die Angaben über mein Gehalt, wenn keine Verrechnung vorgenommen wird? Ich würde auch von mir aus auch den Bezug kündigen (soll ja freiwillig ohne Angabe von Gründen möglich sein) und die letzen Kontoauszüge bis zur Kündigung nachweisen. Auch in diesem Fall dürfte ein Nachweis des Gehalts irrelevant sein, weil ich bis zur dessen Zahlung keine Bezüge mehr erhalte.

    Notfalls zeige ich der Sachbearbeiterin die die Auszüge mit meinem Gehalt. Aber ich möchte nicht, dass diese kopiert, gescannt oder Gehaltswerte in das System vom Jobcenter eingetippt werden. Lässt sich das wenigstens durchsetzen?

    Liebe Grüße

    Charly

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