Hallo bin Sanny nun zu meinem Problem haben einen neuen Freund der bei mit 3 bis 4 Mal die Woche übernachtet aufgrund meiner super Nachbarschaft würde dieses meinem Vermieter mitgeteilt der dieses auf der nächsten Nebenkostenabrechnung vermerken will. Mein Freund will diesen Betrag bezahlen damit nicht Streit im Haus entsteht. Jetzt zur meiner eigentlichen Frage muss ja die Nebenkosten beim Arbeitsamt einreichen können die mir deshalb Leistungen kürzen
ALG II Kosten der Unterkunft - Dauergast Freund und Fragen
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Sanny -
12. April 2020 um 15:03 -
Erledigt
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Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Danke
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Hallo!
übernachtet aufgrund meiner super Nachbarschaft würde dieses meinem Vermieter mitgeteilt der dieses auf der nächsten Nebenkostenabrechnung vermerken will
Das hättest du dem Vermieter selbst mitteilen müssen, dass du jemanden in deine Wohnung
aufnimmst. Völlig verständlich, dass die Nachbar sich an den Vermieter gewandt haben. Die
Nebenkosten erhöhen sich entsprechend für zwei Personen.
Gegen lieben Besuch ist nichts einzuwenden. Entstehen dadurch aber Kosten, die die Nebenkostenabrechnung in die Höhe treiben, muss der Vermieter überlegen, inwiefern
er dies dulden muss. Letztlich handelt er damit auch im Interesse der anderen Mieter.
Im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung wirkt sich der fortdauernde Besuch einer
weiteren Person dann aus, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist.
Es kommt dann auf jede einzelne Person an, die sich in der Wohnung aufhält. Mit einer
zusätzlichen Person verringert sich die Zahllast der anderen Mieter anteilig.
Aber auch dann, wenn die Wohnfläche als Verteilerschlüssel maßgebend sein sollte, wirkt
sich eine weitere Person insofern aus, als die Vorauszahlungen, die der Mieter auf die
Nebenkosten monatlich leistet, unter Umständen nicht mehr dem tatsächlichen Verbrauch
an Energie und Warmwasser entsprechen. Abgesehen davon, wird die Wohnung natürlich
zusätzlich abgewohnt. ............
Jetzt zur meiner eigentlichen Frage muss ja die Nebenkosten beim Arbeitsamt einreichen können die mir deshalb Leistungen kürzen
Dem Jobcenter ist zeitnah mitzuteilen, dass du mit einem Freund zusammenlebst. Denn die
Kosten der Unterkunft halbieren sich dadurch und dein Freund musst die Hälfte der Miete
samt Nebenkosten tragen. Machst du das nicht, jemand könnte es dem Jobcenter melden,
kann das große Probleme für dich geben. Also Jobcenter Veränderungsmitteilung schicken.
Gruß
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Ja okay aber er lebt doch gar nicht hier. Er hat doch seine eigene Wohnung wie machen das den anderen Paare dann? Außerdem sind wir ja auch bei ihm
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Hallo!
Du hast offensichtlich "sehr aufmerksame Nachbarn".
einen neuen Freund der bei mit 3 bis 4 Mal die Woche übernachtet
Vier Tage von sieben Tagen, das geht erfahrungsgemäß bei solchen Nachbarn nicht gut
und du hast irgendwann den Aussendienst vom Jobcenter für eine Prüfung, ob du alleine
lebst, auf der Matte stehen. Bespreche das mit deinem Freund.
wie machen das den anderen Paare dann?
Nur mit ALG II ist das ein Problem und bei solch "aufmerksamen Nachbarn". Du kommst
gegenüber dem Jobcenter auch spätestens nächstes Jahr bei der Nebenkostenabrechnung in
Erklärungsnot, wenn da plötzlich für zwei Personen Nebenkosten abgerechnet werden. Denn die
musst du ja einreichen. Denk darüber nach und entscheiden musst du selbst.
Gruß
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Danke für die Antworten hab mich jetzt mit meinem Freund ausgetauscht er ist voll berufstätig und wir würden in absehbarer Zukunft zusammen was muss ich da alles genau beachten? Er ist voll Berufstätig fallen dann sofort alle Leistungen weg oder gibt's eine Übergangs Frist? Muss ich erst mit meinem Vermieter sprechen oder mit dem Jobcenter? Wie schaut es dann zum Beispiel mit meiner Krankenversicherung aus dann? Vielen Dank im vorraus falls mir einer helfen könnte
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