Hallo,
Ich bin selbstständig und aufgrund von Corona einen Arbeitsausfall zu 100%.
Laut Regierung ist vorgesehen, dass ich jetzt als Ausgleich Grundsicherung (also ALG II) beantrage, dies habe ich gemacht und erhalte es bereits seit März.
Letzte Woche hat mein Arzt mich wegen einer Fraktur in der rechten Hand für 8 Wochen krankgeschrieben.
Ich zahle teuer in meine private Krankenversicherung ein (meines Wissens wird die von ALG II auch nicht bezuschusst, auch wenn ich keinen Cent mehr verdiene) und habe daher auch zusätzlich Anspruch auf Krankentagegeld, wenn ich länger als 14 Tage krankgeschrieben bin. Der Krankentagegeldanspruch gilt also für 6 Wochen.
Wie funktioniert das jetzt in Bezug auf die Grundsicherung?
Aus meiner Sicht geht das das Jobcenter nichts an, weil ich in die Krankentagegeldversicherung ja freiwillig und teuer selbst einbezahlt habe, daher habe ich aus meiner Sicht trotzdem Anspruch auf beides.
Weiß jemand wie das ist/funktioniert?
Bitte nur wenn ihr es sicher wisst, es geht um Private Krankenversicherung, nicht um gesetzliche!
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Danke schonmal
Joachim
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