Umzug und Wechsel der Zuständigkeiten, wie weiter vorgehen?

  • Hallo Mitglieder!

    Mein Partner und ich ziehen zum 01.05. in eine neue Wohnung in eine andere Stadt.

    Beide Jobcenter haben wir vorher informiert.

    Wir haben beim neuen, zuständigen Jobcenter (B) einen Neuantrag gestellt und auch die Zusicherung der Mietkosten erhalten (schriftlich).

    Zuletzt haben wir dann vom Jobcenter B Post bekommen, dass der Aufhebungsbescheid des alten Jobcenters (A) fehlt.

    Jobcenter A schrieb, dass wir den Aufhebungsbescheid nach der Ummeldung bzw. Anmeldung am neuen Wohnort bekommen.

    Die Stadtverwaltung hat uns aber gesagt, dass eine Anmeldung erst nach Mietbeginn möglich ist.

    Gestern bekamen wir dazu noch Post, dass Jobcenter A die Leistungen zum 01.05. einstellt (weil wir ja umziehen).

    Jobcenter B hat aber die Leistungen noch nicht bewilligt.

    Wir können die Miete für Mai aus Erspartem vorstrecken, aber

    Wie gehe ich jetzt weiter vor?

    - Schicke ich zumindest die Leistungeseinstellung von A zu B und sage, dass wir auf die Zahlung angewiesen sind (Rückmeldung soll bis 05.05. erfolgen).

    - Oder lege ich zur Leistungseinstellung Widerspruch ein (da wir ja noch keine neue Bewilligung haben)?

    - Warte ich bis zum 04.05., wir melden uns um, ich schicke die Meldebescheinigung zu Jobcenter A, warte auf den Aufhebungsbescheid und schicke ihn dann zu Jobcenter B?

    Ich steh irgendwie auf dem Schlauch, da man momentan beim Jobcenter auch nicht persönlich vorbei kann...

    Vielleicht habt ihr einen Tip:saint:

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Gestern bekamen wir dazu noch Post, dass Jobcenter A die Leistungen zum 01.05. einstellt (weil wir ja umziehen).

    Korrekt, ist so!

    Wir haben beim neuen, zuständigen Jobcenter (B) einen Neuantrag gestellt und auch die Zusicherung der Mietkosten erhalten (schriftlich).

    Ist auch in Ordnung!

    Schicke ich zumindest die Leistungeseinstellung von A zu B und sage, dass wir auf die Zahlung angewiesen sind (Rückmeldung soll bis 05.05. erfolgen).

    Ja, das kann man so machen! Denn in Corona Zeiten kann das mit dem Aufhebungsbescheid

    noch etwas dauern.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!