Hallo,
ich habe eine weitere Frage: Ich habe Anspruch auf Leistungen nach ALG I bis einschl. 30.04.2020. M. E. nach endet der Anspruch am 01.05.20. Im Internet ist die Formulierung zu finden: "Endet Ihr Arbeitslosengeld in der Zeit vom 01.05. - 31.12.20, wird Ihre Bezugsdauer um 3 Monate verlängert." Ferner ist im Internet folgende Formulierung zu finden: "Endet Ihr Anspruch zwischen dem 01.05. - 31.12.20 ....." Trifft nun die Verlängerung der Bezugsdauer nach dem ALG 1 bei mir zu?
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