ALG II - Erstausstattung für erste Wohnung abgelehnt

  • Guten Tag,

    Ich bin 33 Jahre alt und ziehe in meine Erste eigene Wohnung.

    Wohne derzeit noch zu Hause bei meiner Mutter und beziehe Hartz 4.

    Da meine Mutter mich Rausschmeißen möchte , mit der Begründung das es Zeit wäre und Sie Ihr eigenes Leben führen möchte.

    Habe gestern die Schlüssel bekommen und fange jetzt an zu Renovieren.

    Vor 2 Tagen habe ich einen Antrag auf Erstausstattung beantragt.

    Heute kam die Ablehnung :


    leider kann Ihrem Antrag vom 29.04.2020 nicht entsprochen werden.

    Sie beantragten die Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung der Wohnung.

    Diese Kosten sind mit dem Regelbedarf gemäß §§ 20, 23 Sozialgesetzbuch, Zwei-tes Buch (SGB II)

    zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II pauscha-liert abgedeckt

    und können deshalb nicht gesondert übernommen werden.

    Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts um-fasster und nach den

    Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden,

    kann gemäß § 24 Abs. 1 SGB II bei Vorlage entsprechender Nachweise hierfür ein entsprechendes Darlehen gewährt werden.

    Grundsätzlich werden Darlehen gemäß § 42a SGB II in Höhe von monatlich 10 Prozent der maßgeblichen Regelbedarfe der betreffenden Mitglieder einer Be-darfsgemeinschaft mit den laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensun-terhalts nach dem SGB II aufgerechnet.

    Ein solches Darlehen haben Sie bislang nicht beantragt. Sofern ein entsprechender Bedarf besteht, reichen Sie bitte einen begründeten Darlehensantrag ein und legen ggfs. entsprechende Nach-weise vor.

    Meine Fragen :

    Ich beziehe meine Erste Eigene Wohnung und mir steht eine Erstausstattung zu ( Ohne Darlehen ) ? Stimmt das ?

    wenn ja wie gehe ich jetzt vor ?

    Lg

  • Hallo,

    nein einem steht nicht unbedingt eine vollständige Erstausstattung zu, denn du wirst ja bisher auch in einem Bett oder auf einer Schlafcouch geschlafen haben und evtl. auch schon andere Möbel besitzen. Besteck, Töpfe etc. wirst du vielleicht nicht haben, weshalb die Leistungen bei dir sicher Teils als Zuschuss und Teils als Darlehen zu bewilligen sind.

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