Hallo,
ich habe von Ende November bis Mitte Februar eine Sperrzeit von ALG 1 gehabt. In dieser Zeit habe ich kein Geld erhalten und auch kein ALG 2 beantragt.
Nun habe ich im April ALG 2 beantragt da mein regulärer Anspruch Anfang Mai endet. Nun hab ich einen Änderungsbescheid erhalten das mir das ALG 1 aus der Sperrzeit nachgezahlt wird.
Wird mir diese Summe an das ALG 2 nun angerechnet, obwohl ich in der Sperrzeit wofür es nachgezahlt wird, kein ALG 2 erhalten hatte?
Wenn ja, wie sieht die Anrechnung genau aus? Hab auf den ersten Blick im Netz was gelesen von 6 Monate wo das aufgeteilt angerechnet werden würde.
Aber ich hab ja in den 12 Wochen keine Leistungen erhalten und dementsprechend "Schulden" gemacht, Miete und Lebensgeld von anderen nehmen müssen.
Nachtrag:
Der Bund will ja nun beschließen das 3 Monate länger ALG 1 gezahlt wird. Mein Anspruch endet nach dem 1. Mai.
Heißt wenn das beschlossen ist, hab ich rückwirkend theoretisch sowieso 3 Monate länger ALG 1 und wenn die Nachzahlung angerechnet wird, garkeinen Anspruch für diese 3 Monate auf ALG 2. Hebt man den ALG 2 Bescheid dann auf oder bleibt er bestehen so das ich dann eben 3 Monate nichts kriege und danach erst normal wieder? Ich würde vermuten er wird aufgehoben und in 3 Monaten muss ich ALG 2 neu beantragen?
In der Zeit wo ich ALG 1 kriege, erhalte ich ca 60€ ALG 2, wenn die Nachzahlung nicht angerechnet würde.
Liebe Grüße Lukander
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