ALG II - Soloselbständiger - Hilfe vom Land BW und Fragen

  • Hallo zusammen!

    Ich habe, als Soloselbstständiger (Dj & Musiker) zum 1.04.2020 Aufstockung beantragt. Nun bekomme ich von Land BW wahrscheinlich für drei Monate Hilfe in Höhe von 1.180 Euro (also insg. 3.540 Euro). Leider habe ich nirgendwo gefunden, ob mir dieses Geld als "Einnahme" vom Jobcenter verrechnet wird. Weiß das jemand von Euch, kennt sich da wer mit aus?

    mfg
    Hadley

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Wenn du die Soforthilfe bekommst, muss du das dem Jobcenter unverzüglich

    mitteilen. Es könnte sein, dass die Soforthilfe als Einkommen berücksichtigt

    wird.

    Wende dich bitte auch direkt an das Wirtschaftsministeriums. Dort beantwortet

    man auch deine Fragen.


    Gruß

  • Hallo Grace!

    Danke für den Hinweis, das dachte ich mir schon. Aber dürfen die dass dann auf die gesamten sechs Monate verrechnen oder nur auf den Monat, wo ich es bekommen habe? Das ist eher meine Frage gewesen, vielleicht hab ich das auch falsch formuliert.

    mfg
    Hadley

  • Ich habe jetzt eine Antwort auf meine Frage und weil es vielleicht auch andere Menschen interessiert:

    Wird bei der Corona-Soforthilfe auch ein "Unternehmerlohn" bezahlt (in Baden-Württemberg sind das 3x 1.180 Euro), dann muss dieser beim Jobcenter gemeldet werden (wenn man H4 bekommt) und wird auf die nächsten sechs Monate angerechnet!

    Dies gilt nur für den Unternehmerlohn, Zahlungen für andere Fixkosten werden nicht angerechnet!

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