Hallo Zusammen,
Habe ein Schreiben bekommen mit dem Betreff "Anhörung zu Überzahlungen". Von mir wird gefordert, für den Monat Februar, 850,00 € zurückzuzahlen.
Davon sind 432,00 € Regelbedarf und 466,00 € Miete. Ich habe zum 12.02.2020 eine Festanstellung angetreten, eine Woche vorher habe ich eine Zusage erhalten.
Kurz nach Erhalt der Zusage habe ich dies auch dem Jobcenter gemeldet. Meine Sachbearbeiterin hat sich daraufhin bei mir gemeldet (Mailbox) und mir gesagt, dass ich zu meinem noch bevorstehenden Termin nicht mehr erscheinen brauch und nur den Arbeitsvertrag rüberschicken soll, sobald ich den erhalten habe. Dem bin ich dann auch nachgekommen, danach habe ich nochmal ein Schreiben erhalten, mit der Aufforderung meine Gehaltsabrechnung und einen Kontoauszug vom Februar vorzuweisen. Eingang vom meinem Gehalt ( 1.733 Brutto - 1.150 Netto) war am 27.02.20. Laut Zuflussprinzip müsste dieses Einkommen für den Februar angerechnet werden. Nun stellen sich mir ein paar Fragen:
- Auf meiner Gehaltsabrechnung steht ein Auszahlungsbetrag von 20,57 € und die 1.150 € werden mit einem Minus als Vorschuss bezeichnet, was wird hier nun als Einkommen gerechnet ?
- Am Ende des Berechnungsbogen steht, dass sie monatlichen zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung des Einkommens, für die Miete noch 48,00 € betragen.
Wie ist das zu verstehen ? Wird mein Einkommen also noch aufgestockt ? - Zudem habe ich noch gelesen, dass das Jobcenter in der Aufklärungspflicht steht ( §§ 13, 14 oder 15 SGB I ), mir wurde von meiner Sachbearbeiterin gesagt, dass ich nicht mehr zum Termin erscheinen brauch, wäre sie also nicht in der Pflicht mich noch zu beraten, und mich noch über das Zuflussprinzip aufzuklären, da ich im Februar ja noch Leitungen bezogen habe.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mich da Aufklären könntet.