ALG II Weiterbewillungsantrag und Fragen

  • Hallo,

    ich war auch verunsichert, da meine Bewilligung am 30.06.2020 endet.

    Es steht zwar viel im Internet, das sich angeblich die Weiterbewilligung nicht mehr beantragt werden soll, aber das scheint nicht in jedem Falle so zu sein.

    Deshalb rief ich gerade (04.05.2020, 16:30 Uhr ) beim Jobcenter an und fragte mal nach. Nach einiger Zeit hatte ich Glück und jemanden am Telefon. Diesem erklärte ich, da es ja immer 5-8 Wochen dauert, bis man eine neue Weiterbewilligung bekommt, ob es nicht besser sei, jetzt lieber selbst einen Weiterbewilligungsantrag zustellen, oder ob dieser automatisch für 1 Jahr verlängert wird.

    Der Sachbearbeiter meinte, das es zur eigenen Sicherheit eines WBA benötigt. Der Paragrah 67 wäre ja noch gar nicht durch den Bundestag. Man solle unbedingt einen Antrag stellen, besonders wenn sich was geändert hat, wie Abschlagszahlungen für Gas und das man auch in den Besitz für die GEZ-Gebühren-Freistellung kommt.

    Mache gerade alles fertig und dann geht es ab zur Post damit.

    Lieber alles machen, als im Juli ohne Geld zu sein...

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Eigenes Thema erstellt und bitte nicht in fremdeThemen

    schreiben.Das ist Unsinn, eine falsche Aussage des Sachbearbeiters und

    zwar eindeutig:

    Rotmarkiert von mir und hervorgehoben. Der § 67 SGB II ist am 28.03.2020 in Kraft getreten! :rolleyes:

    Der Sachbearbeiter meinte, das es zur eigenen Sicherheit eines WBA benötigt. Der Paragrah 67 wäre ja noch gar nicht durch den Bundestag.

     

    Drucke deinem Sachbearbeiter den § 67 SGB II und und schicke ihn gleich mit dem

    Weiterbewilligungsantrag mit. ;)

    Gruß

  • Das habe ich auch heute gemacht. Alles eingescannt und ab mit der Post. Zur Sicherheit sendete ich auch alles noch per Email an das Jobcenter xxxx.

    Das mit dem §67 meinte er auch, das sich die Anträge automatisch für ein Jahr verlängern würden, aber er wäre neu hier und könnte kein Aussage treffen, ob das schon in xxxx so gemacht wird.

    Was soll man von so einer Aussage halten ?

    Ich habe das hier nur gepostet, da die Jobcenter nur solche komischen Aussagen machen und man nicht in die Jobcenter reinkommt.

    Ortsangabe für Thema nicht notwendig

  • Das mit dem §67 meinte er auch, das sich die Anträge automatisch für ein Jahr verlängern würden, aber er wäre neu hier und könnte kein Aussage treffen, ob das schon xxxx so gemacht wird.

    Was soll man von so einer Aussage halten ?

    Es gibt neue Mitarbeiter die gar nicht alles wissen können. Selbst langjährige Mitarbeiter wissen nicht alles, denn dafür ist das SGB II mittlerweile viel zu komplex. Zudem ist die Situation für alle Beteiligten neu.

    Du hast wahrscheinlich mehr getan, als du hättest tun müssen, daher alles richtig gemacht und abwarten.

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