Ich selber musste jetzt Hartz IV beantragen. Nach Ausfüllen des vereinfachten Antrages (wo schon Wohnungs- und Vermögensangaben gemacht wurden), bekam ich 2 Tage später vom Jobcenter die Anlagen „KDU und VM“. Dazu Schreiben mit der Bitte diese Anlagen auszufüllen und noch weitere Anlagen (Kontoauszüge usw.) hinzuzufügen damit geprüft werden kann ob mir Hartz IV überhaupt und in welcher Höhe zusteht. Nach einigen Anrufen bei Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit hatte ich nun folgende Auskunft: „Wohnungs- und Vermögensangaben (Vermögen Alleinstehend bis zu 60.0000 Euro momentan erlaubt) müssen weiterhin gemacht werden, da sonst keine Prüfung erfolgt werden. Desweiteren wurde mir mitgeteilt dass diese Anlagen normalerweise mit dem Antrag versendet werden.
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