Hallo Liebe Gemeinde,
ich habe im Zuge der Corona Pandemie einen Erstantrag auf ALG II bei meinem Jobcenter gestellt.
Nun bekam ich die Rückantwort mit der Aufforderung etliche Nachweise nachzureichen. Darunter auch die Kontoauszüge aller meiner Konten der letzen 6 Monate, Lohn- /Gehaltsnachweise und "andere, hier nicht aufgezählte Zahlungseingänge", "Transaktionsübersicht Paypal", "Nachweis über Wert" meines KFZ und "die letzte betriebswirtschaftliche Aufstellung aus 2019"....
Im vereinfachten Antrag "VA" habe ich unter Punkt 7 Vermögen, angegeben, dass ich über kein erhebliches Vermögen verfüge - was ja leider auch so ist.
Laut § 67 Abs. 2 des SGB 2 soll ja im aktuellen Zeitraum keine Vermögensprüfung stattfinden.
Ist das nun Schikane des Jobcenters, haben die zu wenig zu tun oder befinde ich mich doch auf dem Holzweg und muss all diese Nachweise tatsächlich erbringen?! hmm
Kann mir hier jemand dazu Hilfestellung geben?
Herzlichen Dank,
jschmitt