ALG II Antrag - Solo-Selbstständiger - Jobcenter will Vermögen prüfen

  • Hallo Liebe Gemeinde,

    ich habe im Zuge der Corona Pandemie einen Erstantrag auf ALG II bei meinem Jobcenter gestellt.
    Nun bekam ich die Rückantwort mit der Aufforderung etliche Nachweise nachzureichen. Darunter auch die Kontoauszüge aller meiner Konten der letzen 6 Monate, Lohn- /Gehaltsnachweise und "andere, hier nicht aufgezählte Zahlungseingänge", "Transaktionsübersicht Paypal", "Nachweis über Wert" meines KFZ und "die letzte betriebswirtschaftliche Aufstellung aus 2019"....

    Im vereinfachten Antrag "VA" habe ich unter Punkt 7 Vermögen, angegeben, dass ich über kein erhebliches Vermögen verfüge - was ja leider auch so ist.

    Laut § 67 Abs. 2 des SGB 2 soll ja im aktuellen Zeitraum keine Vermögensprüfung stattfinden.

    Ist das nun Schikane des Jobcenters, haben die zu wenig zu tun oder befinde ich mich doch auf dem Holzweg und muss all diese Nachweise tatsächlich erbringen?! hmm

    Kann mir hier jemand dazu Hilfestellung geben?

    Herzlichen Dank,
    jschmitt

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Das Jobcenter kann selbstverständlich das Vermögen prüfen,

    wenn es anhand verschiedener Fakten der Meinung ist, dass es prüfen möchte.

    Nachweise sind alle einzureichen, wenn sie angefordet werden. Das gehört zu den

    Mitwirkungspflichten. Hat sich auch während der Corona Pandemie nicht verändern.

    Gruß

  • Ich bin in ähnlicher Situation gewesen, habe mir aber im Vorfeld Gedanken über die beste Umsetzung des Antrags gemacht.

    Ich war Einzelunternehmer und habe im März das Betriebsvermögen komplett verkauft und das Gewerbe zum 31.03. abgemeldet, da der Gewinn in den letzten Monaten nicht mehr zum Leben gereicht hat. Außenstände hatte ich keine mehr und nachträgliche Zuflüsse aus dem Gewerbe waren auch nicht zu erwarten. Am April habe ich dann den vereinfachten Antrag eingereicht.

    Nach Antragstellung ist dann auch zeitnah ein Anruf vom JC eingegangen. Am Telefon lies sich alles ganz gut klären. Zuerst wollten sie die Kontoauszüge von Geschäfts- und Privatkonten der letzten 6 Monate habe. Ich habe die Situation am Telefon genau geschildet und musste dann nach Rücksprache nur schriftlich bestätigen, dass keine Einnahmen mehr aus dem bereits abgemeldeten Gewerbe mehr erwartet werden und das Betriebsvermögen aufgelöst wurde.

    Daher hat man auch von der Anlage EKS abgesehen und die Forderung für die Vorlage der Kontoauszüge erst einmal sein lassen.

    Wenn bei dir noch Betriebsvermögen vorhanden ist, bzw. das Gewerbe noch betrieben wird muss das JC natürlich genau abwägen, wie hilfebedürftig du genau bist. Daher auch die Aufforderung zur Vorlage der Nachweise. Wenn diese einmal angefordert wurden, musst du dem natürlich auch nachkommen.

    Ich hätte das an deiner Stelle lieber telefonisch geklärt.

    "Nachteil" an meiner Situation ist jetzt natürlich, dass die mit einer EGV kommen werden.

    Man muss also abwägen was sinnvoller ist: Entweder das Gewerbe weiter betreiben und umfangreiche Überprüfungen über sich ergehen lassen, nebst ständiger Mitteilungen über die wirtschaftlichen Veränderungen, auch wenn sie noch so klein sind.

    Oder die Aufgabe der Selbstständigkeit mit weniger Nachweisen beim Antrag und eventueller Jobsuche.

  • Hallo!

    Wenn diese einmal angefordert wurden, musst du dem natürlich auch nachkommen.

    Ich hätte das an deiner Stelle lieber telefonisch geklärt.

    Bei laufender Selbstständigkeit ist der Aufforderung nachzukommen. Was bei dir

    im Einzelfall so war, die Betonung liegt auf Einzelfall, ist nicht die Regel.

    Jeder Fall liegt anders und wird auch anders bearbeitet. Wie die Bearbeitung

    erfolgt, entscheidet der Sachbearbeiter nach vorliegender Faktenlage.

    Gruß

  • Das habe ich auch gar nicht bestritten. Wenn eine Aufforderung auf dem Tisch liegt, ist dieser natürlich Folge zu leisten, ohne Frage!

    Ich habe lediglich geschildert, wie man es anders hätte angehen können.

    Der Anruf vom JC kam bei mir schon 3 Tage nach Antragstellung, bevor überhaupt etwas Schriftliches kam.

    In dem Gespräch konnte ich glaubhaft darlegen, dass kein Einkommen mehr im aktuellen Monat zufließen kann und daher hat man auch erst gar nicht weitere Nachweise schriftlich angefordert.

    Die Situation des Threaderstellers ist auch nicht klar. Werden noch Einnahmen durch das Gewerbe generiert? Ruht das Gewerbe oder ist es noch aktiv?

    Das einzige was ich herauslesen kann ist, dass er als "Solo-Selbständiger" angemeldet ist, Dass impliziert aber nicht, dass er auch noch Einnahmen hat.

    Bitte keine Vollzitate!

    @Hanso , wir müssen hier nicht debattieren! Falls du selbst ein Problem hast, bitte

    neues Thema eröffnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!