Guten Tag,
ich habe eine Frage:
Ich habe bis zum 31.12.2019 ALG2 als Aufstockung zu meiner Selbständigen Tätigkeit als Musikerin und Klavierpädagogin erhalten.
Seit 01.01.2020 bin ich raus aus dem Jobcenter. Da mir im Mai eine große Konzert-Tournee bevorstand, in der ich etwa 9500€ eingenommen hätte, habe ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nun wurde diese Tournee Corona-bedingt abgesagt und ich habe im Zuge dessen die Corona Soforthilfe des Landes Berlin über 5000€ beantragt. Diese war noch Teil des ersten "Topfes", zu dem es keine Einschränkung auf Betriebskosten gab. So darf dieses Geld auch zu Lebenshaltungskosten genutzt werden. Nach drei Tagen war dieser Topf erschöpft und es durften nur noch Anträge auf Bundesmittel gestellt werden, die dann aber nur für laufende Betriebskosten auszugeben sind.
Nun heißt es in der Email, die ich gestern von der ILB empfangen habe, als Bedingung für den rechtmäßigen Empfang der Soforthilfe:
"Ihr Gewerbe litt vor dem 31.12.2019 nicht an Liquiditätsengpässen oder anderen
wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was Sie ggfs. durch eine Steuererklärung, Einnahmen-
Überschuss-Rechnung oder Bilanz belegen können."
Da ich vor dem 31.12.19 ja Hartz IV empfangen habe, hatte ich doch vermutlich "wirtschaftliche Schwierigkeiten" oder?
In dem Hauptantrag hieß es nur dass man im vergangenen Jahr keine Insolvenz angemeldet habe und es keine Zwangsvollstreckungen gegen einen gab. Daher hatte ich die Annahme, dass ich als Nicht-mehr-HartzIV-Empfängerin richtig liege, wenn ich die Soforthilfe beantrage.
Heißt das ich muss im Nachhinein die Soforthilfe zurückzahlen und wieder Hartz IV für Selbständige beantragen?
Können Sie mir hierüber Auskunft geben?
Vielen Dank im Voraus!