ALG II - selbständig - Corona Soforthilfe Berlin und weitere Fragen

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage:

    Ich habe bis zum 31.12.2019 ALG2 als Aufstockung zu meiner Selbständigen Tätigkeit als Musikerin und Klavierpädagogin erhalten.

    Seit 01.01.2020 bin ich raus aus dem Jobcenter. Da mir im Mai eine große Konzert-Tournee bevorstand, in der ich etwa 9500€ eingenommen hätte, habe ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nun wurde diese Tournee Corona-bedingt abgesagt und ich habe im Zuge dessen die Corona Soforthilfe des Landes Berlin über 5000€ beantragt. Diese war noch Teil des ersten "Topfes", zu dem es keine Einschränkung auf Betriebskosten gab. So darf dieses Geld auch zu Lebenshaltungskosten genutzt werden. Nach drei Tagen war dieser Topf erschöpft und es durften nur noch Anträge auf Bundesmittel gestellt werden, die dann aber nur für laufende Betriebskosten auszugeben sind.

    Nun heißt es in der Email, die ich gestern von der ILB empfangen habe, als Bedingung für den rechtmäßigen Empfang der Soforthilfe:

    "Ihr Gewerbe litt vor dem 31.12.2019 nicht an Liquiditätsengpässen oder anderen

    wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was Sie ggfs. durch eine Steuererklärung, Einnahmen-

    Überschuss-Rechnung oder Bilanz belegen können."

    Da ich vor dem 31.12.19 ja Hartz IV empfangen habe, hatte ich doch vermutlich "wirtschaftliche Schwierigkeiten" oder?

    In dem Hauptantrag hieß es nur dass man im vergangenen Jahr keine Insolvenz angemeldet habe und es keine Zwangsvollstreckungen gegen einen gab. Daher hatte ich die Annahme, dass ich als Nicht-mehr-HartzIV-Empfängerin richtig liege, wenn ich die Soforthilfe beantrage.

    Heißt das ich muss im Nachhinein die Soforthilfe zurückzahlen und wieder Hartz IV für Selbständige beantragen?

    Können Sie mir hierüber Auskunft geben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    "Ihr Gewerbe litt vor dem 31.12.2019 nicht an Liquiditätsengpässen oder anderen

    wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was Sie ggfs. durch eine Steuererklärung, Einnahmen-

    Überschuss-Rechnung oder Bilanz belegen können."

    Da ich vor dem 31.12.19 ja Hartz IV empfangen habe, hatte ich doch vermutlich "wirtschaftliche Schwierigkeiten" oder?


    Selbstständigkeit und ALG II Aufstockung endet nicht so einfach. Falls hier Fehler

    gemacht wurden, wird es jetzt problematisch.

    Da ich vor dem 31.12.19 ja Hartz IV empfangen habe, hatte ich doch vermutlich "wirtschaftliche Schwierigkeiten" oder?

    Du warst im ALG II Bezug als Selbständige, seit wann?

    Gruß

  • Ich war seit 2015 im ALGII Bezug und habe dann erstmal den Weiterbewilligungsantrag gestellt für 2020 1.1.-30.6., der wurde dann abgelehnt, weil ich soviel Einkünfte erwartete. Daraufhin bin ich zur Beratung bei meiner Leistungsabteilungszuständigen gegangen, die mir bestätigt hat, dass ich - sollte ich keinen Widerspruch einlegen wollen - nun keine Leistungsempfängerin mehr bin.

    Verzeihung, das hatte ich oben verkürzt dargestellt.

  • Hallo!

    Das ist hier immer noch nicht nachvollziehbar:

    Ich war seit 2015 im ALGII Bezug und habe dann erstmal den Weiterbewilligungsantrag gestellt für 2020 1.1.-30.6., der wurde dann abgelehnt, weil ich soviel Einkünfte erwartete.

    Wie kann ein WBA für Januar abgelehnt werden, wenn Einkommen erst zu diesem

    Zeitpunkt erwartet wird:

    Da mir im Mai eine große Konzert-Tournee bevorstand,

    Könntest du den Widerspruch erklären.

    dass ich - sollte ich keinen Widerspruch einlegen wollen - nun keine Leistungsempfängerin mehr bin.

    Unverständlich und nicht nachvollziehbar!


    Nun heißt es in der Email, die ich gestern von der ILB empfangen habe, als Bedingung für den rechtmäßigen Empfang der Soforthilfe:

    "Ihr Gewerbe litt vor dem 31.12.2019 nicht an Liquiditätsengpässen oder anderen

    wirtschaftlichen Schwierigkeiten, was Sie ggfs. durch eine Steuererklärung, Einnahmen-

    Überschuss-Rechnung oder Bilanz belegen können."

    Setze dich sofort mit der Stelle in Verbindung, die Anlage EKS wurde hoffentlich

    wenigstens abschließend im Dezember 2019 ausgefüllt und kläre das.

    Da ich vor dem 31.12.19 ja Hartz IV empfangen habe, hatte ich doch vermutlich "wirtschaftliche Schwierigkeiten" oder?

    Nein, denn du warst seit 2015 im ALG II Bezug.

    Daher hatte ich die Annahme, dass ich als Nicht-mehr-HartzIV-Empfängerin richtig liege, wenn ich die Soforthilfe beantrage.

    Heißt das ich muss im Nachhinein die Soforthilfe zurückzahlen und wieder Hartz IV für Selbständige beantragen?

    Nein, du warst im ALG II Bezug und hättest sofort nach der Absage einen erneuten Antrag

    auf ALG II stellen müssen. Wobei sich die Frage stellt, wovon du seit Januar gelebt hast.

    Eventuell/vermutlich muss das zurückgezahlt werden. Man wird sehen, was jetzt bei intensiver Nachforschung von dir für Reaktionen kommen. Sofort aktiv werden!

    Gruß

  • Alles klar vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft!

    Den Weiterbewilligungsantrag hatten sie abgelehnt, weil ich in der vorläufigen EKS für den neuen Zeitraum, die erwarteten Einnahmen schon angegeben habe - so wie man das ja machen sollte - ich wusste ja, dass ich auf Tour gehen werde. Ferner hatte ich eine große Einnahme von 2000€ im Januar durch einen anderen Job. Da ich aber für die Promotion der Konzerte, sowie die Produktion meiner CD enorme Ausgaben hatte, haben sich die zu erwartenden Einnahmen für den Bewilligungszeitraum so reduziert, dass ich nach meinen Berechnungen noch "leistungsbedürftig" gewesen wäre. Da mir das Jobcenter dann meinen Antrag diese Kosten als Ausgaben anzuerkennen abgeschlagen hat, bin ich in ihren Augen ja bestens versorgt, wenn ich keine CD rausbringe und niemanden für die Promotion der CD und der Konzerte engagiere. So haben sie es mir erklärt.

    Nun gut.

    Vielen herzlichen Dank nochmal. Ich werde mich mit meinen ehemaligen Sachbearbeitern in Verbindung setzen.

  • Hallo!

    Den Weiterbewilligungsantrag hatten sie abgelehnt, weil ich in der vorläufigen EKS für den neuen Zeitraum, die erwarteten Einnahmen schon angegeben habe -

    Die Prognose der Einnahmen setzt man nach Möglichkeit für den Bewilligungszeitraum

    nicht zu hoch an.

    Da mir das Jobcenter dann meinen Antrag diese Kosten als Ausgaben anzuerkennen abgeschlagen hat

    Hinweise für Selbständige zur Anlage EKS

    Solange du ALG II bekommst ist das Jobcenter verpflichtet jede Ausgabe zu prüfen.

    Lies die Hinweise, im eigenen Interesse!

    Gruß

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