ALG II Antrag Freundin - Vermietete Immobilie in geteiltem Besitz und Fragen

  • Hallo und guten Morgen zusammen,

    Folgendes: Mein Bruder und ich besitzen eine 80qm große, vermietete Eigentumswohnung in städtischer Lage je zu 50%. Die Freundin meines Bruders wird bald ALG II beziehen. Da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, fragen wir uns, wie das Jobcenter die Mieteinnahmen und den Immobilienbesitz auf Seiten meines Bruders bewerten und anrechnen wird. :/

    Bisher verstehe ich es so, dass eine vermietete Immobilie nicht zum Schonvermögen zählt. Sie wäre also zu (a) vermieten oder zu verbrauchen, sprich zu (b) veräußern. =O

    (a) Vermietung ist ja bereits der Fall. Würden diese Einnahmen einfach auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft meines Bruders angerechnet und von den Leistungen für seine Freundin abgezogen? Sagen wir, sein Anteil an der Miete wäre 400 Euro - würde dieser Betrag 1:1 von ihrem ALG II abgezogen?

    (b) Kann das Jobcenter verlangen, dass mein Bruder seinen Anteil an der Wohnung verkauft? Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das gehen soll - oder will es auch einfach nicht, weil ich es traurig fände ?(

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe! :)

    Und kommt gut ins Wochenende

    Max

  • Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass keine Miete mehr bewilligt werden würde, denn man wohnt ja in seiner eigenen Wohnung. Wäre aber nichts anderes, als die Anrechnung durch die Miete.

    Ja das Jobcenter kann verlangen die Wohnung zu verkaufen. In der Regel dauert diese Prozedur aber mehrere Monate / Jahre.

  • ich gehe mal davon aus, dass keine Miete mehr bewilligt werden würde, denn man wohnt ja in seiner eigenen Wohnung. Wäre aber nichts anderes, als die Anrechnung durch die Miete.

    Hallo bass386,

    Aber mein Bruder und seine Freundin wohnen ja gar nicht selber in der Wohnung. Sie zahlen also weiter Miete.

    Nur, mein Bruder kriegt die Hälfte der Miete, die unsere Wohnung erwirtschaftet.

    Vielen Dank für deine und weitere Antworten!

    Lieben Gruß, Max

  • Hallo!

    Mein Bruder und ich besitzen eine 80qm große, vermietete Eigentumswohnung in städtischer Lage je zu 50%. Die Freundin meines Bruders wird bald ALG II beziehen. Da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden,

    Bekommt der Bruder ebenfalls ALG II, oder muss nur die Freundin ALG II beantragen?

    Falls der Bruder einer Vollzeittätigkeit nachgeht, kein ALG II bekommt, :?: könnte der

    ALG II Antrag der Freundin abgelehnt werden, wenn das Einkommen des Bruders hoch

    genug ist. Beantworte bitte diese Frage, denn das geht nicht aus dem Eingangs-Thema

    hervor.

    Gruß

  • Bekommt der Bruder ebenfalls ALG II, oder muss nur die Freundin ALG II beantragen?

    Nein, er bekommt kein ALG II bzw. wird es auch nicht beantragen. Sein Einkommen ist niedrig und stammt größtenteils aus Werk- und Honorarverträgen.

    Vielen Dank für die weitere Hilfe!

    Gruß auch :)

  • Hallo!

    Nein, er bekommt kein ALG II bzw. wird es auch nicht beantragen. Sein Einkommen ist niedrig und stammt größtenteils aus Werk- und Honorarverträgen.

    Hier besteht ein großes Information-Defizit bezüglich ALG II und du solltest die Lücken

    umgehend schließen. Bitte Alles gründlich lesen und zwar bevor die Freundin

    den ALG II Antrag stellt. ;) Auch Freundin und Bruder bitte zum Lesen verdonnern, im

    eigenen Interesse. Ihr bringt euch sonst in unnötige Schwierigkeiten, wie man hier im Thema

    schon trefflich feststellen konnte!

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    ALG II Paritätischer Gesamtverband 2020

    Tacheles-Folien SGB II von Harald Thomé 2020 NEU

    Gruß

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