Hallo und guten Morgen zusammen,
Folgendes: Mein Bruder und ich besitzen eine 80qm große, vermietete Eigentumswohnung in städtischer Lage je zu 50%. Die Freundin meines Bruders wird bald ALG II beziehen. Da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, fragen wir uns, wie das Jobcenter die Mieteinnahmen und den Immobilienbesitz auf Seiten meines Bruders bewerten und anrechnen wird.
Bisher verstehe ich es so, dass eine vermietete Immobilie nicht zum Schonvermögen zählt. Sie wäre also zu (a) vermieten oder zu verbrauchen, sprich zu (b) veräußern. =O
(a) Vermietung ist ja bereits der Fall. Würden diese Einnahmen einfach auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft meines Bruders angerechnet und von den Leistungen für seine Freundin abgezogen? Sagen wir, sein Anteil an der Miete wäre 400 Euro - würde dieser Betrag 1:1 von ihrem ALG II abgezogen?
(b) Kann das Jobcenter verlangen, dass mein Bruder seinen Anteil an der Wohnung verkauft? Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das gehen soll - oder will es auch einfach nicht, weil ich es traurig fände
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Und kommt gut ins Wochenende
Max