Ausbildung - Bedarfsgemeinschaft - Kindergeld - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich weiß, dieses Thema wurde in dem Forum schon öfters thematisiert, aber meinen konkreten Fall habe ich noch nicht gelesen.

    Folgende Situation: Ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Da sie vom Jobcenter vor einigen Jahren dazu gezwungen wurde, einen Antrag auf Rente zu stellen, wurde ich (damals minderjährig) als "Leiter" der Bedarfsgemeinschaft eingetragen. (Ich habe absolut keine Ahnung wie man den "Leiter" richtig nennt...) Wie dem auch sei: Der Antrag auf Rente wurde abgelehnt, da meine Mutter angeblich voll arbeitsfähig sei. Die behandelnden Ärtze meiner Mutter, der Amtsarzt und das Jobcenter sehen das anders. Diese bestätigen, dass meine Mutter nicht erwerbsfähig ist. Eine Umstellung, dass meine Mutter wieder das "Oberhaupt" wird, ist somit nicht möglich, da eine Erwerbsfähigkeit bestehen muss, um ALG II zu erhalten.

    Nun beginne ich ab dem 1. August meine Ausbildung. Brutto ca. 1300€, Netto werden da etwa 1200€ rauskommen. Da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin, gehen davon Krankenkasse (ca. 100€) ab. Zudem habe ich eine Anstellung auf geringfügiger Basis mit 300€ Brutto im Monat. Zusätzlich natürlich noch die 204€ Kindergeld.

    Nun die Frage: Ist das Prozedere der ARGE in diesem Fall gleich, wie bei allen anderen Familien, wo der Sohn Teil der Bedarfsgemeinschaft ist und die Eltern oben stehen? Ich habe einen monatlichen Gesamtbedarf von 597,94€.

    Wenn ich nun alles richtig verstanden habe, werden von diesen 597,94€ erstmal mein Kindergeld abgezogen, weil das das einzige Geld ist, welches die ARGE anrechnen darf. Die restlichen 393,94€ müsste ich dann von meiner Ausbildungsvergütung zahlen. Somit wäre ich dann vollständig von der ARGE befreit, richtig? Darf in diesem Fall dann trotzdem noch das Gehalt aus der geringfügigen Beschäftigung angerechnet werden oder gehört dieses dann (endlich) zu 100% mir? Und gehöre ich dann immer noch zur Bedarfsgemeinschaft?

    Ich hoffe, ich habe meinen Fall ausführlich und genau dargestellt und bin dankbar für jede Antwort!

    Beste Grüße

    Karl94

  • Hallo,

    das Jobcenter darf deine kompletten Einkünfte aus Ausbildung und auch aus dem Minijob anrechnen. Da du aber wohl über 1.000 € monatlich erhalten wirst, kannst du deinen Lebensunterhalt selber decken und bist somit nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft.

    Deine Mutter wird weiterhin Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Das müssen die Ämter aber unter sich klären.

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Das heißt, meine Mutter erhält dann ganz normal Leistungen für eine Person und die entsprechenden 597,94€ Gesamtbedarf für mich zahle ich ihr dann, korrekt?

    Wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschieden bin, dürfte meine Mutter (jedenfalls nach der Erklärung des Jobcenters) ja keinen ALG II Anspruch mehr haben und somit Leistungen nach SGB XII erhalten. Aber gut, das ist erstmal egal.

    Habe ich denn noch in irgendeiner Hinsicht Mitwirkungspflicht, wenn ich aus der BG ausgeschieden bin? Muss ich Gehaltsnachweise oder ähnliches liefern, oder reicht es, wenn einmalig dargelegt wird, dass ich meinen Lebensunterhalt eigenständig tragen kann?

    Beste Grüße!

  • Hallo,

    ja es werden wahrscheinlich nochmal Gehaltsnachweise und Kontoauszüge angefordert um zu sehen, wann du das Geld erhalten hast.

    Du musst deiner Mutter nicht 597,94 € geben, denn darin steckt auch der Bedarf für Lebensmittel etc. ... du musst nur die Hälfte von Miete , Neben- und Heizkosten übernehmen.

  • Hallo zusammen,

    ich habe ab Juni eine geringfügige Beschäftigung für 300€/Monat angenommen.

    Da das den Freibetrag von 100€ übersteigt, werden 20% von 200€ Zuschuss gewährt, sodass 160€ davon angerechnet werden, 140€ mir gehören.

    Nun bin ich aber auch noch unter den Leuten, die Kindergeld beziehen. Nun wird ebenfalls das volle Kindergeld als Einkommen angerechnet, ohne die 30€ Freibetrag.

    Könnt ihr mir sagen, ob das rechtens ist? Aktuell hält das Jobcenter 190€ monatlich ein, anstatt 160€.

    Danke im Voraus für eure Bemühungen!

    Grüße!

  • Ja das ist rechtens, da die 30 € Versicherungspauschale in den 100 € enthalten sind.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!