Liebes Forum,
ich habe 2019 mit kurzfristigen Beschäftigungen bei Film und Fernsehen meinen Lebensunterhalt erwirtschaftet. Das erwirtschaftete Einkommen lag dabei unterhalb des Grundfreibetrags von 9.168 €, ab dem erst Steuern fällig werden. Von den zustehenden Gagen wurde jedoch von den Abrechnungsfirmen die Einkommensteuer sofort abgeführt. Diese Steuer ließ sich erst durch die Steuererklärung zurückholen, obwohl sie von vornherein noch gar nicht fällig gewesen wäre (s. Grundfreibetrag).
Da Steuerrückerstattungen laut meiner Suche jedoch als Einkommen gezählt und beim ALG 2 angerechnet werden, wird mir nun zum Nachteil gereicht, dass ich letztes Jahr so wenig erwirtschaftet habe, dass ich unterhalb des Grundfreibetrags lag.
Wie passt das zusammen?
Wäre die Einkommensteuer aufgrund des Grundfreibetrags letztes Jahr gar nicht erst abgeführt worden, bis der Grundfreibetrag überschritten wäre, hätte dieses Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung gestanden oder wäre während des ALG2-Bezugszeitraums als Vermögen nutzbar gewesen.
Die Schlussfolgerung ist ganz simpel gesagt: Weil ich letztes Jahr wenig hatte, bleibt mir jetzt noch weniger.
Gibt es hierzu Informationen, Präzedenzfälle, Erfahrungen eurerseits oder ähnliches?
Ich freue mich auf eure hilfreichen Antworten