ALG II - Auto kaufen und Fragen

  • Hallo liebes forum,

    Ich erhalte gerade Hartz 4 und wohne in einer abgelegenen Gegend. da ich leider nichts in einer Stadt bekommen konnte. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind extrem schlecht. Nur alle paar Stunden ein Bus.

    Nun möchte ich mir ein Auto kaufen, um eine bessere Verbindung und Chancen auf eine Arbeitsstelle zu bekommen.

    Das Auto kostet 2200 Euro.

    Nun ist die Frage darf ich das kaufen, ohne Kürzungen zu bekommen?

    Zusätzlich habe ich aktuell nur ca 600 Euro zu Verfügung der Rest würde mir meine Familie ausleihen. Ist das für das Amt in Ordnung oder gibt es da Probleme mit dem Amt? Ich wohne alleine.

    Vielen Dank für eure Antworten

    Liebe Grüße M. S

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nun ist die Frage darf ich das kaufen, ohne Kürzungen zu bekommen?

    Nein!

    Zusätzlich habe ich aktuell nur ca 600 Euro zu Verfügung

    Wäre Schonvermögen! Nur vom Schonvermögen hätte das Kraftfahrzeug

    erworben werden können.

    Ist das für das Amt in Ordnung oder gibt es da Probleme mit dem Amt?

    Nein! ALG II ist eine Sozialleistung und während dem Bezug kann das Vermögen

    nicht erhöht werden.

    Gruß

  • Hallo Grace und. Vielen Dank für deine Antwort 😊.

    Weist du was passieren würde wenn ich es doch kaufen würde? Wie hoch wäre die Kürzung? Oder würden sie sogar komplett die Leistungen verwehren?

    Bezüglich Schonvermögen. Das heißt wenn ich die 2200 selber gespart hätte Dann wäre es ok das Auto zu kaufen ?

    Theoretisch erhöhe ich mein Vermögen ja nicht da ich Schulden mache.

    Das Problem ist halt dass ich ohne Auto sehr schwer bzw gar nicht zu meiner potentiellen Arbeitsstelle kommen könnte die die nächste Stadt mit. Job Perspektive ein Stücken entfernt ist. Zu Fuß bräuchte ich mindestens 3 Stunden wenn ich jogge.

    Wäre das Amt da vielleicht bereit ein Auge zu zu drücken?

    Vielen Dank für eure Zeit und eure Antwort

    Liebe Grüße M. S

  • Hallo!

    Wäre das Amt da vielleicht bereit ein Auge zu zu drücken?

    Nein!

    Wie hoch wäre die Kürzung? Oder würden sie sogar komplett die Leistungen verwehren?

    Ist nachzulesen:

    (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    Die 2.200 Euro würden als Einkommen angerechnet und das wäre dem Jobcenter

    auch umgehend mitzuteilen. Es wäre unschädlich, wenn die Eltern dir ihr eigenes

    Kraftfahrzeug unentgeltlich zur Verfügung stellen würden.

    Gruß

  • Hallo grace vielen lieben Dank für deine schnellen und informativen Antworten 😊

    Habe den Artikel durchgelesen konnte aber keine konkrete Berechnung bzw Grenzwerte der einmaligen Einnahmen finden. Nur das falls Leistung versagt wird der Betrag auf 6 Monate aufgeteilt wird. Sprich 2200-600(da Schonvermögen)=1600 1600:6=266,66667 Euro pro Monat. Würde dieser Betrag dann von den erhalten Leistungen abgezogen?

    Und noch eine andere Frage die mir nicht ganz klar ist. Falls ich sage, ich habe über die vorherigen Monate der Leistungen Erhaltung, einen bestimmten Betrag bar gespart(durch monatliches abheben von der Bank und das Geld zuhause angesammelt, also die 1600) . Sprich die 1600 bar plus die 600 auf dem Konto. Würde das beides dann unter das Schonvermögen fallen(den Schonvermögen ist ja glaub ich 150 Euro pro Lebensjahr. Da ich über 25 bin würden die 2200 Euro ja da reinfallen) ? Dann dürfte ich es ja kaufen richtig?

    Liebe Grüße

    M. S

  • Würde dieser Betrag dann von den erhalten Leistungen abgezogen?

    Ja.

    Und noch eine andere Frage die mir nicht ganz klar ist. Falls ich sage, ich habe über die vorherigen Monate der Leistungen Erhaltung, einen bestimmten Betrag bar gespart(durch monatliches abheben von der Bank und das Geld zuhause angesammelt, also die 1600) . Sprich die 1600 bar plus die 600 auf dem Konto. Würde das beides dann unter das Schonvermögen fallen(den Schonvermögen ist ja glaub ich 150 Euro pro Lebensjahr. Da ich über 25 bin würden die 2200 Euro ja da reinfallen) ? Dann dürfte ich es ja kaufen richtig?

    Was zu einem nicht wahr ist und zum anderen musst du in den Anträgen angeben, wieviel Geld du zum aktuellen Zeitpunkt hast. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Anzeige.


    Ich würde mit dem Arbeitsvermittler sprechen und mir von dem einen Zuschuss zum Auto geben lassen.

  • Hallo bass386 vielen Dank für deine Antwort 😊,


    Diesen Zuschuss bekommt man nur mit einem konkreten Arbeitsvertrag Angebot, richtig?

    Oder auch wenn ich sage dass die Verbindung, in meinem Dorf, super schlecht ist.

    Liebe Grüße

    M. S

  • Nein den Zuschuss kann man auch erhalten, wenn dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt um ein vielfaches gesteigert werden.

  • Moin Moin, wenn du einen Sozialversicherungsplichtigen Job anfangen kannst, kann dir das Jobcenter ein Auto auch bezahlen. Ich weiß nicht wie das in deinem Jobcenter geregelt ist, aber meiner hat mir den Antrag bewilligt... Ich darf bis 2500€. Jedes Jobcenter hat dafür ein Vermittlungsbudget, einfach beantragen und schauen was passiert.

  • Hallo!

    aber meiner hat mir den Antrag bewilligt... Ich darf bis 2500€. Jedes Jobcenter hat dafür ein Vermittlungsbudget, einfach beantragen und schauen was passiert.

    Hier der Hinweis, dass es Einzelfallentscheidungen sind. Was bei dir zutraf,

    muss nicht zwangsläufig auch hier zutreffen. Beantragen kann man Alles,

    aber ob genehmigt wird andere Sache.

    Gruß

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