Stellungnahme Pflicht des Unterhaltspflichtigen Vaters

  • Ein herzliches Hallo in das Forum,

    Ich bin seit Ende April ALG 2 Bezieherin,zum ersten mal im Leben. Dreifache Mutter, davon ein Kind lebend mit 6 Jahren. Alleinerziehend.

    Jetzt hat der Vater des Kindes, obwohl er regelmäßig Unterhalt bezahlt, eine Aufforderung zur Stellungnahme vom Jobcenter bekommen.

    1 Frage:

    Muss er der Anfrage Folge leisten? Er ist kein Bezieher von ALG 2 und zahlt Kindesunterhalt. Antwortfrist ist bis 31.05.2020

    2. Frage:

    Wenn er antwortet, wie sollte seine Antwort ausfallen, dass der Anteil des vom Jobcenter zu zahlenden Anteils nicht reduziert wird und sie von ihm mehr Geld verlangen? Ich frage deshalb so kritisch, da unser aller finanzielle Situation sehr angespannt ist und es beim ALG 2 Bezug ja eh schon ungerechter Weise so ist, dass vom Grundbedarf Kindergeld und Kindesunterhalt abgezogen wird. Das heißt, der Staat spart sich auf dem Rücken der Kinder etliche Millionen.

    Vielen Dank im Voraus für ihren Einsatz

    Herzliche Grüße

    Goldfrau

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    1 Frage:

    Muss er der Anfrage Folge leisten? Er ist kein Bezieher von ALG 2 und zahlt Kindesunterhalt. Antwortfrist ist bis 31.05.2020

    Ja!

    2. Frage:

    Wenn er antwortet, wie sollte seine Antwort ausfallen,

    Wahrheitsgemäß! Denn alle Angaben werden überprüft und falsche können Folgen

    haben.

    Ich frage deshalb so kritisch, da unser aller finanzielle Situation sehr angespannt ist und es beim ALG 2 Bezug ja eh schon ungerechter Weise so ist, dass vom Grundbedarf Kindergeld und Kindesunterhalt abgezogen wird.

    ALG II ist eine Sozialleistung, die vom Steuerzahler finanziert wird und nur bei Bedürftigkeit

    laut gesetzlicher Vorgabe gezahlt wird:

    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

    Das Jobcenter ist zur gewissenhaften Prüfung verpflichtet und es müssen zunächst

    vorrangige Leistungen in Anspruch genommen werden.

    Unterhalt und Kindergeld sind vorrangige Leistungen und wirken sich auf den ALG II

    Anspruch bedarfsmindernd aus:

    Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.

    Gruß

  • Guten Tag,

    vielen DANK für ihre Antwort.

    Die 1. hat uns weiter geholfen.

    Die 2. erkenne ich bis jetzt keinen Unterschied, wie wenn ich mich an das Job Center gewandt hätte.

    Die Anmerkung "Wahrheitsgemäß" ist für mich selbstverständlich. Ich kann jedoch nachvollziehen, dass sie mit vielen Menschen Kontakt haben und daher vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht haben diesbezüglich, weil sie meinen mich darauf hinweisen zu müssen.

    Gruß

  • Hallo!

    Die 2. erkenne ich bis jetzt keinen Unterschied, wie wenn ich mich an das Job Center gewandt hätte.

    Es kann auch keinen Unterschied geben, weil es Gesetz ist. §12a SGB II weist auf

    das Beantragen vorrangiger Leistungen hin, die als Einkommen Anrechnung finden

    und den ALG II Anspruch dementsprechend mindern.

    Die Anmerkung "Wahrheitsgemäß" ist für mich selbstverständlich. Ich kann jedoch nachvollziehen, dass sie mit vielen Menschen Kontakt haben und daher vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht haben diesbezüglich, weil sie meinen mich darauf hinweisen zu müssen.

    Falsch! Es war ein Hinweis, dass falsche Angaben Rechtsfolgen haben.

    Wahrheitsgemäß! Denn alle Angaben werden überprüft und falsche können Folgen

    haben.

    Das ist ohne jede Wertung, als Information zu sehen! Manchen Leistungsberechtigten

    ist das nicht bewusst und Hinweis erfolgt in diesem Zusammenhang immer automatisch,

    um Nachteile beim Betroffenen zu vermeiden.

    Gruß

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