Hallo zusammen, habe dies gefunden:
"Das Sozialgericht in Ulm entschied des Weiteren, dass eine Hartz-IV-Empfängerin, die neben der kompletten Pflege ihres Mannes auch noch Kinder zu versorgen hat, als Alleinstehende gilt und somit Anspruch auf höhere Leistungen hat."
Aktueller Fall wäre Ehemann Schwerbehinderten Ausweis und Pflegestufe 2 , 2 Kinder (12 und 4 Jahre) und Ehefrau übernimmt die Pflege was angegeben wurde.
Besteht dann die Möglichkeit einen Mehrbedarf zu beantragen ?
Vielen Dank