Angemessene Wohnungskosten bei behinderte Kind nach Trennung

  • Hallo,

    Ich hab da mal ne ziemlich komplizierte Frage. Vorab kurz eine Schilderung der Situation.

    Ich bin 34 Jahre alt und seit 10 Jahren verheiratet. Einen mittlerweile 12 jährigen Sohn habe ich mit in die Beziehung gebracht zudem haben mein Mann und ich 2 Töchter, eine 9 und eine 7 Jahre alt. Die 7 jährige ist behindert und sitzt im Rollstuhl. Sie hat einen Grad der Behinderung von 100 % und Pflegegrad 4. Bisher leben wir in einer eigenen Mobile die mein Mann vor der Ehe gekauft hat. Die ist entsprechend behindertengerecht umgebaut. Ich selbst mache seit knapp 1 Jahr endlich mein Fernstudium. Bisher Leben wir vom sehr guten Einkommen meines Mannes plus Kindergeld und Pflegegeld. Nun ist es leider so das er nach der Diagnose unserer Tochter angefangen hat zu trinken. Ich habe alles versucht aber leider wird das Alkoholproblem eher schlimmer als besser. Nun möchte ich mich trennen, da die Situation für mich nicht mehr erträglich ist.

    Die Frage ist jetzt ob es möglich ist über Alg 2 die Wohnungskosten erstattet zu bekommen wenn ich das Haus von meinem Mann mieten würde. Natürlich ist es theoretisch viel zu groß mit 200m2 und eigentlich auch zu teuer (1400 warm) allerdings gibt es im gesamten Umkreis keine Immobilie die den Vorgaben des Jobcenters entsprechen würde und der Behinderung meiner Tochter gerecht würde. Alle nur annähernd denkbaren Angebote liegen preislich darüber oder gleich, wären kleiner und mindestens 20 km entfernt. Kann das Amt verlangen das ich in eine Hochhauswohnung ziehe und ein 7 jähriges Kind in den 4. Stock trage da kein Fahrstuhl vorhanden ist?

    Liebe Grüße

    Sofie

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Wir haben hier mehrere Baustellen und das ist in Tat

    kompliziert.

    Ich habe alles versucht aber leider wird das Alkoholproblem eher schlimmer als besser. Nun möchte ich mich trennen, da die Situation für mich nicht mehr erträglich ist.

    Aber ihr lebt noch gemeinsam in der Immoblie. Folglich hat dein Mann eine

    Unterhaltspflicht, dazu noch sehr gutes Einkommen und muss für dich und

    die Kinder aufkommen.

    Bisher Leben wir vom sehr guten Einkommen meines Mannes plus Kindergeld und Pflegegeld.

    In der Lage wird dem Jobcenter schwer zu vermitteln sein, dass du dich trennen

    möchtest.

    Die Frage ist jetzt ob es möglich ist über Alg 2 die Wohnungskosten erstattet zu bekommen wenn ich das Haus von meinem Mann mieten würde. Natürlich ist es theoretisch viel zu groß mit 200m2 und eigentlich auch zu teuer (1400 warm)

    Man kann seine eigene Immobilie nicht anmieten. Gleichwohl bietet das Gesetz

    die Möglichkeit in einer selbstbewohnten Immoblie, sofern sie angemessen ist,

    zu wohnen. Dein Mann müsste ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen.

    Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt danach als jeweils angemessen für

    • einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 90 qm
    • einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 110 qm
    • einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 130 qm

    Weitere Informationen zur Angemessenheit der Wohnung bei Hartz IV Bezug

    Angemessene Wohnkosten

    Nächste Baustelle:

    Ich selbst mache seit knapp 1 Jahr endlich mein Fernstudium.

    Die 7 jährige ist behindert und sitzt im Rollstuhl. Sie hat einen Grad der Behinderung von 100 % und Pflegegrad 4.

    Hier kommen gleich zwei Baustellen zusammen, Studium und Pflege des Kinds.

    ALG II bekommt nur, wer 1. arbeitsfähig ist und 2. dem Arbeitsmarkt zur

    Verfügung steht. Beides sehe ich hier nicht aufgrund der Umstände.

    Da hier eine komplexe Problematik vorhanden ist, tendiere ich eher dazu

    dich an eine Beratungsstelle in deiner Umgebung zu verweisen. Falls du

    möchtest schreibe mir Konversation mit deinem Wohnort und ich versuche

    für dich das Richtige zu finden. Aus Datenschutzgründen geht es nur

    per Konversation!

    Gruß

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