Hallo Zusammen,
ich hoffe euch allen geht es gesundheitlich gut.
Vor paar Monaten habe ich mit meiner Bedarfsgemeinschaft ( Ehefrau und Kind) Hartz4 beantragt.
Wir leben mit meinen Eltern zusammen und haben ein Mitvertrag.
Ich bin zurZeit in Kurzarbeit.
Wir haben den Bescheid von Jobcenter vor paar Monaten erhalten.
Dort steht folgendes: Bewillige ich ihnen und in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person für die Zeit von 01.04 bis 30.09 folgende Leistungen Vorläufig.
als Grund wurde angegeben: Die Höhe des nach § 11SGB II zu berücksichtigende Einkommens sieht derzeit noch nicht fest.
Leider verstehe ich nicht wieso mein Bescheid nur vorläufig bewilligt wurde.
Geht es hierbei um die Kurzarbeit? Oder hat es etwas damit zu tun das wir bei meinem Eltern leben?
Ich habe vor paar Tagen meine Einkommensabrechnung von Mai vorgelegt und habe ein neuen Bescheid für Juni erhalten.
Dort steht wieder folgendes: Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGBII werden für die Zeit von 01.06. bis 30.06. weiterhin vorläufig bewilligt.
Hier kann ich wiederum nicht verstehen, wieso es weiterhin vorläufig bewilligt wurde, obwohl ich meine Lohnabrechnung eingereicht habe.