Erleichtertes Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer
Alles anzeigenGesetz (25.03.2020)
Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung - KugV)
28. Mai 2020
Die Voraussetzungen und wie Sie es beantragen
- Die erleichterten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- So beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit
- Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit
Das Gesetz zu Erleichterungen der Kurzarbeit soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen
mit ihren Beschäftigten durch das Coronavirus COVID-19 Arbeitsausfälle haben. Unternehmen
bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und
sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können.
So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze.
Die erleichterten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Die folgenden erleichterten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld treten rückwirkend zum
1. März 2020 in Kraft:
Hat Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Was sind Saison- und Transfer-Kurzarbeitergeld?
Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt?
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?
Mein Arbeitgeber hat für das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet.
Wie erhalte ich nun das Kurzarbeitergeld? / Wer zahlt es aus?Ich bekomme kein oder nur wenig Kurzarbeitergeld. Welche Hilfen gibt es noch?
Weiterführende Links - Downloads
Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Geringverdiener Merkblatt Kurzarbeitergeld Merkblatt Saison-Kurzarbeitergeld Merkblatt Transferleistungen