U25 ALG II Anspruch - Ausbildung - Schwangerschaft und Fragen

  • Hallo,

    meine Tochter (Schülerin) ist 20 Jahre alt und Anfang 5. Monat schwanger. Ihr Freund ist 19 und ebenfalls Schüler einer Berufsfachschule. Die beiden wohnen bei mir (Mutter, verwitwet).

    Sie möchten aber nun zusammen in eine eigene Wohnung ziehen - am besten bevor das Baby da ist - und auch bald heiraten.

    Fragen:

    1. Haben die beiden Anspruch auf Hartz 4?

    2. Wann können sie den Antrag stellen?

    3. Können sie einen gemeinsamen Antrag vorab stellen oder erst wenn sie eine "Bedarfsgemeinschaft" sind?

    4. Hilft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?

    5. Wird auch mein Einkommen berücksichtigt und muss ich zuzahlen? Was ja auch für die Eltern des Freundes gelten könnte?

    Ich frage mich das deshalb alles, weil meine Tochter ja noch bei mir wohnt und ich ganz gut verdiene und sie somit ja momentan gar keinen Anspruch auf Hartz 4 hätte...

    Danke & Gruß

    Biggi

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Zu deinen Fragen:

    1. Haben die beiden Anspruch auf Hartz 4?

    Nein! Unterhaltspflicht der Eltern und Einkommensprüfung Selbiger.

    2. Wann können sie den Antrag stellen?

    Nein!

    3. Können sie einen gemeinsamen Antrag vorab stellen oder erst wenn sie eine "Bedarfsgemeinschaft" sind?

    Nein! Das bringt nichts, weil Unterhaltspflicht der Eltern bei U25 bis zum Abschluss

    der ersten Aubildung besteht. Beide, Tochter und Freund in der Ausbildung und

    hätten keinen ALG II Anspruch.

    4. Hilft das Jobcenter bei der Wohnungssuche?

    Nein!

    5. Wird auch mein Einkommen berücksichtigt und muss ich zuzahlen? Was ja auch für die Eltern des Freundes gelten könnte?

    Beide Eltern, vom Freund und du selbst, seid unterhaltspflichtig. U25, in der

    Ausbildung, es gibt in jedem Fall eine Einkommensprüfung der Eltern.

    Rechtsgrundlage einer bestehenden Unterhaltspflicht ist § 1601 BGB, in dem der

    Unterhaltsanspruch geregelt ist. Bis zum Abschluß der ersten Ausbildung besteht

    eine Unterhaltspflicht der Eltern.

    Ich frage mich das deshalb alles, weil meine Tochter ja noch bei mir wohnt und ich ganz gut verdiene und sie somit ja momentan gar keinen Anspruch auf Hartz 4 hätte...

    Ganz richtig erkannt, Tochter keinen ALG II Anspruch.

    Gruß

  • Hi,

    danke für deine Antworten...

    Und die Tatsache, dass sie schwanger ist, zählt gar nichts ohne abgeschlossene Ausbildung? Mensch, im nächsten Frühjahr wäre sie fertig gewesen mit Fachabitur.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!