Hallo liebe Community,
mich würde eure (fachlich-rechtliche) Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
- in meinem Bewerbungsprozess erhlate ich aufgrund der uns bekannten Situation Einladungen zu mediengestützten Online-Vorstellungsgesprächen (via "Zoom"). Eins davon habe ich mittels Smartphone absolviert, was allerdings naturgemäß sehr defizitär erscheint.
Leider habe ich einen 10 Jahre alten Rechner, welcher weder über Mic- noch Webcam verfügt.
Lässt sich - am Bsp der Rechtsprechung über die Kostenübernahme für Tablets/PC für Kinder in einem ALG2-Haushalt - möglicherweise ein Rechtsanspruch auf die Übernahme, oder wenigestens auf eien Bezuschussung - der für meine Bemühungen notwendigen Endgeräte ableiten?
Gibt es hierzu möglicherweise aktuelle Rechtsprechungen? Oder ist dies, wenn überhaupt, Ermessenssache des jeweiligen JC?
Würde mich über ein paar hilfreiche Ratschläge/Tipps/Erfahrungswerte sehr freuen.
Vielen Dank.
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