Corona - Anspruch auf Anschaffung eines internetfähigen PC / Tablet

  • Hallo liebe Community,

    mich würde eure (fachlich-rechtliche) Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

    - in meinem Bewerbungsprozess erhlate ich aufgrund der uns bekannten Situation Einladungen zu mediengestützten Online-Vorstellungsgesprächen (via "Zoom"). Eins davon habe ich mittels Smartphone absolviert, was allerdings naturgemäß sehr defizitär erscheint.

    Leider habe ich einen 10 Jahre alten Rechner, welcher weder über Mic- noch Webcam verfügt.

    Lässt sich - am Bsp der Rechtsprechung über die Kostenübernahme für Tablets/PC für Kinder in einem ALG2-Haushalt - möglicherweise ein Rechtsanspruch auf die Übernahme, oder wenigestens auf eien Bezuschussung - der für meine Bemühungen notwendigen Endgeräte ableiten?

    Gibt es hierzu möglicherweise aktuelle Rechtsprechungen? Oder ist dies, wenn überhaupt, Ermessenssache des jeweiligen JC?

    Würde mich über ein paar hilfreiche Ratschläge/Tipps/Erfahrungswerte sehr freuen.

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    nein dadurch dürfte sich kein Rechtsanspruch ableiten lassen. Auch gibt es meines wissens nach keine aktuellen Urteile hierüber. Selbst wenn es Urteile gibt, sind Urteile von Sozialgerichten oder Landessozialgerichten nicht bundesweit bindend.

    Wenn man desöfteren zu Vorstellungsgesprächen via Skype, Zoom etc. eingeladen wurde, sollte man diese dem Arbeitsvermittler vorlegen und Antrag auf die notwendigen technischen Mittel stellen.

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