Hallo ans Forum,
aufgrund einer schweren, aber seltenen chron. Erkrankung bin ich seit über drei Jahren arbeitsunfähig und musste ich im Herbst letzten Jahres den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, nachdem auch der Anspruch auf ALG 1 ausgelaufen ist. Seitdem lebe ich von meinem Ersparten, das so langsam zu Neige geht. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt, nun geht es vor das Sozialgericht.
Ich muss nun, um weiter über die Runden zu kommen, bis ich hoffentlich den Kampf vor dem Sozialgericht gewinne, Sozialleistungen beantragen. Was steht mir zu bzw. muss ich beantragen? ALG II / Hartz IV oder Sozialhilfe?
ALG II / Hartz IV: Im aktuellen, vereinfachten Antrag für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 wird abgefragt, ob man sich gesundheitlich in der Lage fühlt eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.
In den Ausfüllhinweisen steht dazu: "Erwerbsfähig ist: wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate daran gehindert ist. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht nur dann, wenn mindestens eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist."
Ich lebe alleine, fühle mich nicht und bin auch nicht mind. 3 Std. täglich arbeitsfähig, sonst würde ich arbeiten, wie es über 35 Jahre der Fall war. Aber bin ich nicht offiziell noch arbeitsfähig, solange der Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht durch ist oder wie verhält sich das? Müsste ich den ALG II - Antrag stellen und mich dann gleich wieder krankschreiben lassen, was momentan nicht der Fall ist, da ich ja keinerlei staatlichen Leistungen beziehe?
Oder müsste ich Sozialhilfe beantragen? Ich blick da nicht durch....
Danke für eure Antworten.