ALG II - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Geldendmachung eines Ersatzanspriches bei sozialwidrigem Verhalten u. Keine Zahlungen mehr von Nebenkosten sowie Strom.

    Hallo,

    Vorweg ja ich bin vielleicht schuld daran.

    Es ist völlig untergegangen, da ich auch psychische Probleme habe und ich keinen Kopf nach der Arbeit dafür hatte.

    Ich habe vermasselt einen Kindergeld Antrag zu stellen. Und ich wollte es auch ehrlich gesagt nicht, da ich bei der Kindergeld Kasse noch Schulden habe. Ich wollte kein weiteres Geld von denen beanspruchen.

    Ich habe im November eine Maßnahme vom Jobcenter begonnen. Eine Einstiegsqualifizierung. Dort wurde ich aufgefordert einen erneuten Kindergeldantrag zu stellen. Ich war in dem Eq 4 Monate lang, und habe trotz Abbruch dennoch eine Ausbildung in Aussicht die ich dieses Jahr beginnen könnte.

    Nun möchte das Amt 4x 210€ wiederhaben, wenn ich keinen wichtigen Grund nennen kann, da mir in dem Zeitraum das Kindergeld zugestanden hätte. Ich hab auch ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung von dem Kindergeldantrag und war auch völlig überfordert damit.

    Ja ich gehe am 15.06 in eine Tagesklinik um mir Hilfe zu suchen und um mein Leben auf die Reihe zu bekommen. Ich bin halt nicht die hellste Birne und habe viele Probleme mit mir selber. Das ist sicherlich keine Entschuldigung aber dennoch bin ich grade mit diesem schreiben völlig überfordert.

    Nun wirft mir das Amt noch vor das ich die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig sowie ohne wichtigen Grund herbeigeführt habe.

    Kann ich das Blatt noch irgendwie umkehren?

    Unter anderen erhielt ich heute das Schreiben das ich die Nebenkosten Rechnung etc nicht abgegeben habe. Aufgrund der Covid Situation hatte ich die Kopie der Unterlagen in den Briefkasten geworfen, da das Arbeitsamt dicht hatte. Sie hatten sich nicht mehr gemeldet, also dachte ich es wäre alles in Ordnung. Wie jedes Jahr auch. Letzten Monat habe ich mich gewundert warum die Stadtwerke plötzlich das ganze Geld von mir haben wollte und wollte es mit dem Amt klären. Hatte jedoch keinen erreicht und die Unterlagen erneut eingereicht. Wieder per Briefkasten. Heisst ich habe keinerlei Nachweis, daß ich es dort abgegeben habe. Normalerweise bekommt man, wenn man persönlich die Unterlagen abgibt einen Zettel mit einer Unterschrift oder Stempel über die abgegebenen Unterlagen. Da das Amt aber zu hat.. Wie soll ich da einen Nachweis erhalten.

    Eine Rechnung habe ich selber beglichen.

    Nun wurden mir die Leistungen ganz versagt und ich stehe jetzt 2 Monate im Rückstand bei den Stadtwerken. Ich weiß nicht mehr weiter und was ich tun kann. Ein persönliches Gespräch ist mit dem Arbeitsamt nicht möglich, wenn ich den Sachbearbeiter anrufen möchte lande ich bei der Zentrale die es immer nur weiterleiten. Meinen Fallmanager vom Job enter habe ich auch durchgehend versucht zu erreichen, jedoch ist dieser auch nicht erreichbar da das andere Gebäude hier auch geschlossen hat.

    Wenn ich die Unterlagen nochmal einreiche, kann ich Glück haben das es doch noch geregelt wird und der Rückstand von den Stadtwerken beglichen wird? Was kann ich tun oder muss ich mich damit jetzt abfinden ? fie

    Titel-Korrektur

    Einmal editiert, zuletzt von Camaho (9. Juni 2020 um 20:44)

  • Hallo,

    Nebenkosten können nur weiterbewilligt werden, wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Es wird also in deinem Fall eine Nachberechnung geben, wenn die Unterlagen eingereicht und bearbeitet wurden. Die Nebenkosten für Strom sind im Regelsatz vom Hartz IV enthalten.

    Kindergeld ist eine vorrangige Leistung und muss beantragt werden. Wenn man den Kindergeldantrag und andere vorrangige Leistungen trotz mehrfacher Aufforderung nicht stellt, wird das Geld angerechnet, wie in deinem Fall.

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