Nicht genehmigter Umzug in anderen Stadtteil

  • Guten Abend,

    Soweit ich weis gilt folgendes: Bei einem nicht genehmigten Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters werden die vollen angemessen Unterkunfskosten gewährt (Mietkosten der alten Wohnung werden sozusagen nicht eingefroren) - Kaution, Umzugskosten werden jedoch nicht übernommen.

    Frage:

    Wie sieht das bei folgendem Beispiel aus: Nicht genehmigter Umzug von Bremerhaven -> Bremen? Hier ändert sich zwangsläufig auch das "Gebäude" des Jobcenters.

    Jedoch steht auf den Briefköpfen immer "Jobcenter Bremerhaven/ Bremen". Gilt Bremen im Vergleich zu Bremerhaven als "anderer Zuständigkeitsbereich" wofür dann die neuen angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden?

    Danke vorab!

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