Guten Abend,
Soweit ich weis gilt folgendes: Bei einem nicht genehmigten Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters werden die vollen angemessen Unterkunfskosten gewährt (Mietkosten der alten Wohnung werden sozusagen nicht eingefroren) - Kaution, Umzugskosten werden jedoch nicht übernommen.
Frage:
Wie sieht das bei folgendem Beispiel aus: Nicht genehmigter Umzug von Bremerhaven -> Bremen? Hier ändert sich zwangsläufig auch das "Gebäude" des Jobcenters.
Jedoch steht auf den Briefköpfen immer "Jobcenter Bremerhaven/ Bremen". Gilt Bremen im Vergleich zu Bremerhaven als "anderer Zuständigkeitsbereich" wofür dann die neuen angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden?
Danke vorab!