Sehr geehrte Forumsmitglieder.
Meine Frage:
Kann sich eine befristete Beschäftigung oder eine Krankheit tatsächlich negativ auf den Corona-Verlängerungsanspruch vom Arbeitslosengeld 1 auswirken ?
Dazu folgende Beispiele:
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 am 30.12.2020 endet, wird er automatisch um 3 Monate verlängert, in diesem Fall bis 30.03.2021 ?
Sollte nun der Arbeitnehmer einer befristeten Beschäftigung von 01.07-31.07.2020 (also für 1 Monat) nachgehen, endet sein Anspruch dann am 30.01.2021 oder am 30.04.2021 ?
Sollte der Arbeitnehmer 10 Wochen erkranken und in Folge dessen 1 Monat Krankengeld beziehen, endet sein Anspruch dann am 30.01.2021 oder am 30.04.2021 ?
Verkürzt sich der Anspruch in beiden Fällen tatsächlich, müsste es sich dieser Arbeitnehmer gut überlegen, eine befristete Tätigkeit anzunehmen oder sich im Krankheitsfall krankschreiben zu lassen.
Liebe Grüße und Danke für die Antworten.
Ingride