Wiedereingliederung bei Angststörung - Möglichkeit eines Fahrdienstes

  • darf ich mich hier mit meiner Frage einklinken? Mein Sohn hat nach F.43.1 eine PTBS und Angststörung.Er hat 30% Beeinträchtigung.Er bezieht Kindergeld.Er begann die Berufsfachschule könnte nicht weitermachen da er nicht mehr mit Bus und Bahn fahren kann wegen der Ängste .Gibt es da eine Möglichkeit dass er gefahren wird.Ich habe EU-Rente mein Mann ist nicht der Vater. Sohn ist 19 aber zählt beim Psychologen als Jugendlicher. Ich will das als Frage stellen nun sendet es das als Antwort?

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  • Also mit ALG 2 hat das wenig zu tun. Fahrdienste kenne ich eher im Zusammenhang mit Behindertenhilfe, z. B. über das SGB XII. Vielleicht mal beim Sozialamt erkundigen. Oder der Rehaabteilung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

  • Ich habe von der Berufsfachschule wo er angefangen hatte die Info bekommen die Krankenkasse sei zuständig. Dahin deren Mail weiter geleitet.Auch die schrieben ja stellen sie einen Antrag auf Teilhabe bei der AOK in Marburg. Noch bisschen recherchiert da bei der AOK auf der Seite kein entsprechender Antrag zu finden ist bei der Rentenversicherung gelandet.Ja die Leistungsfähigkeit des Sohnes ist beeinträchtigt. Da online vorausgefüllt und den Antrag noch an die gleiche AOK hinterher geschickt.Heute Antwort. Man hat den Antrag an das hießige Jobcenter weiter geleitet Abteilung Bildung und Teilhabe.Habe postwendend Widerspruch per Mail geschrieben.Die AOK selbst hätte in einer Mail geschrieben nach Kenntnis der Sachlage ich solle dort den Antrag stellen.


    Ja die Reha Abteilung des Jobcenters wäre schon richtig nur dass die derzeit keine Termine machen mit unterdrückter Nummer anrufen und ansonsten vertrösten irgendwann einen Termin zu machen.Aber danke für's Mitdenken. Tut gut dass es doch jemanden zu interessieren scheint.

  • so es gibt neues aber nichts was mich weiter bringt.Krankenkasse leitet Antrag auf Teilhabe weiter an Bildung und Teilhabe.Diese an Allgemeine soziale Dienste als Eingliederung.Von da geht es an den LWV in DA. Diese Benachrichtigung haben wir sogar doppelt bekommen.Von da keine Antwort binnen 14 Tagen auf Email:wir sind nicht zuständig haben es an den Odenwaldkreis zurück geschickt. Berufsberatung ruft mit unterdrückter Nr an aber sehr nette Dame.Rät mir dazu den Status der Behinderung Einschränkungen neu feststellen zu lassen. Wenn nun von der Krankenkasse eine Absage käme könnte ich damit zum VDK aber uns läuft die Zeit davon und es kommt nichts brauchbares zustande.Nun ich habe mir einen Antrag online ausgefüllt und schon abgeschickt obwohl ich davon ausgehe dass da nichts passiert.

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