Hallo zusammen :pleasantry, ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zur Einkommensberechnung und Bedarfsgemeinschaft ,
ich lebe mit meinen beiden Kindern im Eigenheim, welches noch bei der Bank finanziert ist, der Vater und Mitbesitzer wohnt nicht mehr bei uns und zahlt auch nichts für das Haus. Bislang seit einem Jahr beziehe ich ALG II für mich und meine Kinder und es lief soweit alles reibungslos. Muss kurz erwähnen, dass meine jüngste Tochter (8) Trisomie 21 und Diabetes hat und ich selbst psychisch derzeit instabil bin und selbst an einer chronischen Erkrankung leide und ich aus diesem Grund nicht arbeite. Ich beziehe Pflegegeld für meine Tochter, welches auf Hartz IV nicht angerechnet wird.
Dazu kommt Kindergeld, auch das war geregelt, nun musste ich vor einiger Zeit einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, da mein Ex ebenfalls Hartz IV bezieht und keinen Unterhalt zahlen kann. Dieser wurde nun bewilligt und nun bekomme für meine älteste Tochter inkl. Kindergeld 497 € und für die kleine 424 € inkl. Kindergeld. Es ist klar, dass das als Einkommen angerechnet wird und letztlich habe ich nicht mehr oder weniger, es ist ja praktisch nur eine Verteilung auf verschiedene Ämter.
Nun soll ich noch einen Wohngeldantrag stellen und mir wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass meine Kinder bei zusätzlichem Wohngelderhalt selbst nicht mehr bedürftig sein würden und nicht mehr Teil der BG sind.
Nun habe ich lauter Fragezeichen :confused: im Gesicht und verstehe nichts mehr wirklich. Was bedeutet dies denn nun? Ab wieviel Einkommen haben die Kinder keinen Anspruch mehr und wenn diese nicht mehr in der BG sind, erhalte ich dann auch nicht mehr den Alleinerziehungszuschlag? Und wie sieht das dann gleichzeitig für Teilhabe am Leben und Schulbedarf aus? Ebenso Bedarfe für Gas, Wasser, alles nur noch anteilsmäßig?
Wie sieht die Berechnung dann generell aus? Leider schicken die Ämter solche Sachen gerne zum Wochenende und man steht ratlos und verzweifelt da.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
LG
Sanla