Hallo,
Ich habe nach über 2 Jahren in einem Wohnheim für bedrohte wieder eine eigene Wohnung.
Diese liegt allerdings deutlich über dem Satz und wurde durch eine Einzelfallentscheidung des ASW genehmigt, allerdings mit der Auflage min. ein halbes Jahr lang das betreute Wohnen des Wohnheims in Anspruch zu nehmen und meinen Regelsatz dort Verwalten zu lassen.
Da mein "Betreuer" nun allerdings schon mehrmalig krank war und die Ersatzkräfte mit meinem Fall nicht vertraut sind habe ich meine Regelleistungen erst am 4ten erhalten.
Heute habe ich erfahren, dass ich den Satz für diesen Monat wohl erst am 3ten oder 4ten abholen kann, da die Zahlungen noch nicht beim Bewo eingegangen sind und noch in der Verwaltung hängen.
Soweit ich weiß, erhalten Einrichtungen und Institutionen wie diese die Gelder früher, damit sie bis zum 1ten des Monats den Verwaltungsakt überwunden haben können und zur Auszahlung an die Empfänger bereit sind.
Meine Frage, gilt der Anspruch auf die Leistungen bis zum 1ten des Monats auch beim betreuten Wohnen?
Als kleine Anmerkung, zu meiner Wohnzeit in dieser besonderen Wohnform kam es Regelmäßig vor, dass die Gelder erst nach dem 2ten ausgezahlt wurden.
Lg, Urban