Hallo ,meine Tochter und ich (bekomme Hartz 4) möchten umziehen und zwar gehört meinem Freund das Haus(nicht der Vater meiner Tochter) und dort gibt es zwei getrennte Wohnungen. Mein Freund bewohnt die eine Wohnung und ich und meine Tochter würden in die andere Wohnung ziehen . Könnte es Probleme geben weil er mir die Wohnung vermietet?ich würde ganz normal Miete zahlen wie jeder andere auch ,die Wohnungen sind getrennt,jeder hat seine Haustür und Hausnummer,er wäre nur mein Vermieter. Könnte das als finanzielle Zuwendungen interpretiert werden wenn die Miete zu niedrig ist ? Kennt sich jemand damit aus ? Danke für die Hilfe .LG
ALG II Bedarfsgemeinschaft - Wohnung mieten im Haus eines Freundes
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Ichdu -
30. Juni 2020 um 15:29 -
Erledigt
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Hallo,
also möchtest du in das Haus deines Partners ziehen?
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Das Haus gehört meinem Partner und das Haus hat zwei getrennte Wohnungen,eigene Haustür,eigene Hausnummer usw alles getrennt. Ich würde eine Wohnung mit meiner Tochter zusammen Mieten ,er würde in der anderen Wohnung wohnen. Er wäre damit mein Vermieter.
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Natürlich kann es Probleme geben, wenn dein Freund dir eine Wohnung vermietet. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, sprich seine Einkünfte werden auf deine Leistungen angerechnet. Im schlimmsten Fall bekommt man bei solch einem Verhalten eine Anzeige wegen Sozialbetrugs.
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Er hat eine eigene Wohnung und ich habe eine eigene Wohnung,wir bilden keine Bedarfsgemeinschaft. Ich wohne nur mit meiner Tochter in der Wohnung. Das ist auch alles ganz klar getrennt,jeder hat seine Haustür, Hausnummer und ich habe einen ganz normalen Mietvertrag
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Wie gesagt im schlimmsten Fall erhält man eine Anzeige wg. Sozialbetrugs.
Es wurde alles genannt.
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