Dauer der Begrenzung von KDU bei nicht genehmigten Umzug

  • Hallo,

    wie lange werden die Mietkosten einer neuen Wohnung bei einem "nicht genehmigten Umzug" nur bis zur höhe der bisherigen Miete gedeckelt?

    Gilt diese Begrenzung lebenslang solange man ALG II bezieht, oder werden nach einer gewissen Zeit die tatsächlichen angemessenen KDU übernommen.

    LG

  • Hallo,

    die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Die Rechtssprechung sagt, dass die Miete bei nicht genehmigten Umzug regelmäßig überprüft werden muss. Ich interpretiere dies so, dass wenn es eine Erhöhung der angemessenen Miete von beispielsweise 5 % gibt, auch eine Erhöhung von 5 % bei Mieten/Umzügen ohne Genehmigung geben muss. In der Praxis für den ALG II Empfänger ohne anwaltliche Hilfe aber eher schwierig umzusetzen.

  • Danke für die Antwort @bass386 . Ja das war mir bekannt, dass die Miete wohl bzgl. der generellen örtlichen Steigerungen angepasst werden muss. Nur dadurch würde ja trotzdem nie während des Leistungsbezugs der volle, angemessene Betrag anerkannt.

    Grob erahne ich aus einem Urteil zu lesen, dass die neue angemessene Miete nach einem nicht genehmigten Umzug voll anerkannt werden muss, wenn die Leistungen für 1 Monat unterbrochen worden sind und keine Hilfebedürftigkeit bestand (also kein reiner Rückgriff auf Schonvermögen)

    Interessant wäre halt welche Möglichkeiten es gibt, bei einem nicht genehmigten Umzug im selben Stadtbereich, wieder aus der Begrenzung der KDU auf die alte Miete herauszukommen.

    Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee...

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