Guten Abend liebe Forumsmitglieder,
ich bin hier bezüglich folgender Frage:
zum 01.08. gehe ich in Elternurlaub zurück und trenne mich von meinem Mann. Da wir Zuhause viel Härte, häusliche Gewalt und Degradierung erlebt haben ziehen wir notdürftig "leise" aus und nehmen nur die wichtigsten, persönlichen Sachen mit. Nun hat mein Arbeitgeber/soziale Vereinigung ein Ausstattungsgeld zur Verfügung gestellt wovon ich nachweislich Möbel (genau das was ich beantragt habe) und Kinderkleidung kaufen muss - mit MwSt Ausweisung fürs Finanzamt.
Dies musste ich dem Jobcenter melden, da meine Sachbearbeiterin fragte wovon ich mich dann einrichte und ob ich noch etwas benötige. Die Zusage des Härtefallfonds habe ich als Nachweis bei der ARGE vorgelegt.
Nun zu meiner Frage:
Kann die Arge mir aufgrund dessen die Leistungen streichen und sagen, dass ich davon (5000.- Möbelzuschuss) Miete und Kaution zahlen soll, obwohl festgelegt ist wofür das Geld bestimmt ist? Mein Elternurlaub ist auf 12 Monate begrenzt und ich gehe wieder zum Arbeitgeber zurück - werde also kein Dauergast bei der ARGE sein....
Es wäre sehr hilfreich, wenn mir dazu jemand etwas sagen kann, meine Sachbearbeiterin ist im Urlaub...
Herzlichen Dank an Euch!