Mehrbedarf - Vollständige Mietübernahme des Amtes auf Grund Schwerbehinderung Psyche

  • Sehr geehrte Leser und innen,

    ich habe schon öfter gelesen, dass man als Schwerbehinderter unter Umständen diverse Ansprüche an Mehrbedarfen hat, welche ich auch versuchte zu beantragen, jedoch wurde mir dies abgelehnt mit der Begründung, dass man dafür in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben muss. Der Witz jedoch ist, dass ich seit 2007 Hart IV erhalte und seit ca. 2010 einen Schwerbehinderten Ausweis (50% / G) habe und seit mehreren Jahren von meiner Psychiaterin durchgehend Arbeitsunfähig geschrieben bin. Der Amtsarzt sagt mir jedoch jedes Mal eine "Besserung in den nächsten 6 Monaten" voraus, wodurch ich auch nicht zum Sozialamt übergeleitet werde. Das heißt ich bin zwar Hartz IV Empfänger, aber Arbeitsunfähig aber für das Amt nicht unfähig genug um zum Sozialamt zu wechseln und somit, laut Internet, halt auch nicht berechtigt für jedweden Mehrbedarf.

    Stimmt dies? Oder habe ich hier Chancen mit einer Argumentation entgegen zu wirken?

    Des weiteren habe ich von Früher immer noch meine, für das Amt, zu Große Wohnung und muss den Entsprechenden Anteil der über den vom Amt übernommenen selbst bezahlen.

    Ein Umzug ist für mich jedoch untragbar. Zum einen gibt es hier keine Wohnung die für Hartz IV Empfänger geeignet ist und für mich zum Teilhaben am normalen Leben möglich wäre. Ich habe mich mehrfach umgesehen und die einzigen Wohnungen wären in diversen sozialen Brennpunkten in denen ich wirklich nicht teilhaben möchte oder so abgelegen oder hoch im Stockwerk, dass sie für mich nicht tragbar wären, da ich fast gar nicht mobil bin und auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. kurze Fußwege angewiesen bin.

    Meine aktuelle Wohnung ist daher perfekt für mich. Ich habe Straßenbahn vor der Haustür, das Amt ist keine 10 Minuten Fußweg entfernt und Einkaufen dank Straßenbahn leicht erreichbar. Auch ist die Umgebung ruhig und für mich und meine Psyche einfach perfekt. Dementsprechend nehme ich hin, dass ich einiges an Extra kosten selbst trage und muss jedoch mich dafür im restlichen Leben stark zurückhalten.

    Nun habe ich eine Freundin die das gleiche Problem hat, jedoch wegen Kind, und diese hat jetzt jedoch vom Amt die Info bekommen, dass diese den Übertrag der höheren Miete übernimmt, wenn ein Arzt attestiert, dass ein Umzug auf Grund des Kindes nicht zumutbar wäre (Kind hat ADHS und andere diverse harte Einschränkungen). Nun wollte ich einmal fragen ob dies auch für Erwachsene Gilt oder nur etwas ist von dem Eltern profitieren dürfen.

    Vielen Dank fürs Lesen und jedwede Tipps und Infos. Bei Fragen, sollte ich etwas vergessen haben, bitte einfach fragen.

    MfG

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