Gewerbe mit ALG II

  • Guten Tag an alle Leserinnen und Leser,

    ich hab folgende Frage/n und zwar bin ich ein siebzehnjähriger Schüler und Teil einer ALGII Bedarfsgemeinschaft seiten meiner Eltern.

    Ich würde gerne ein Gewerbe anmelden und habe bereits, da ich minderjährig bin den Antrag auf unbeschränkte Geschäftsfähigkeit nach

    § 112 Absatz 1 Satz 1 BGB gestellt um eine Genehmigung zu bekommen. Mein Gewerbe soll lediglich ein Nebengewerbe zum Nebenverdienst,

    voraussichtlich auch lediglich mit dem Freibetrag von 100€ im Monat an Einnahmen.

    Bei einer Zusage, würde ich gerne wissen, wie ich die Gewerbeanmeldung dem Jobcenter/Arbeitsamt mitteile? Muss ich sie schon zuvor

    informieren oder erst nach Anmeldung? Kommen irgendwelche strengen Pflichten und Beschränkungen im Rahmen der gewerbstätigkeit

    auf mich zu und muss ich irgendwelche Formulare ausfüllen?

    Da ich bisher keinen richtigen Kontakt zu dieser Instanz hatte als durch meine Eltern, habe ich auch persönlich noch nie was mit dem Thema

    Alg II zu tun gehabt, weswegen bei mir gerade vielen Fragen bezüglich dessen auftauchen. Würde mich freuen, wenn jemand mir die wichtigsten

    Sachen zum Thema Gewerbe mit Alg II sagen könnte.

    Ich danke schon mal im vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Daniel

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