Hallo liebe Community,
ich habe diesen Sommer mein Abitur erreicht und würde gerne erneut von der Ferienjobregel (jene mit welcher Kinder in Bedarfsgemeinschaften 1200€ anrechnungsfrei hinzuverdienen können) Gebrauch machen. Weiß jemand wie hier die Rechtslage genau aussieht?
Mit freundlichen Grüßen,
Alex