Mietvertrag zum Wohnungswechsel vor ALG II geschlossen

  • Hallo,

    ich habe als ALG 1 Empfänger einen Umzug in ein anderes Bundesland geplant.


    Der Mietvertrag wurde im Mai mit Beginn zum 01.09. geschlossen.

    Zwischenzeitlich bin ich in H4 seit 01.06. gerutscht und müsste mir einen Umzug genehmigen lassen.

    Die neue Wohnung ist zwar teurer aber im Rahmen der Vorgabe zur maximalen Miete.

    Wie ist jetzt die Lage, ich muss wohl einen Antrag stellen, wird der genehmigt werden?

  • Wieso bist du ins SGB II gerutscht? Alg1 wurde doch um 3 Monate verlängert?

    Ansonsten: wenn du das Bundesland wechselst, solltest du dir zur Absicherung die Zustimmung des neuen Jobcenters zu den Mietkosten holen. Hast du das getan? Gibt es einen wichtigen Grund zum Umzug?

  • Das ALG1 ist bei mir nicht verlängert worden.


    Nein, habe noch nichts getan.

    Hatte den Wohnungswechsel ja als ALG1 er geplant.

    Es gibt offiziel keinen wichtigen Grund, Inoffiziell ist

    es dort viel schöner

  • Wieso nicht? Das Ende deines Alg1 scheint doch genau in den Zeitraum zu fallen, für den der Gesetzgeber eine Verlängerung bestimmt hat.

    Wenn du bisher nichts unternommen hast, woher weißt du, dass die neue Miete nach den Kriterien des neuen Jobcenters angemessen sind?

  • Dann schlage ich vor, du wendest dich an das dann neu zuständige Jobcenter, klärst die Zustimmung zum Umzug und wenn es keine Zustimmung gibt, dann klären wir, ob die Ablehnungsgründe korrekt sind oder nicht.

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